Die Länderkammer will sogenannte “Gaffer” bei Unfällen künftig strafrechtlich verfolgen. Wer Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst bei Unglücksfällen behindert, dem droht nach dem am 17. Juni 2016 beschlossenen Gesetzentwurf eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Dies ist aus Sicht der Länder notwendig, da Schaulustige eine erhebliche Gefahr für Verunglückte darstellten und in Einzelfällen deren Rettung sogar verhinderten.
Persönlichkeitsrechte von Verstorbenen schützen
Immer häufiger fotografierten Schaulustige die Opfer von Unglücken, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die so entstandenen Bild- und Videoaufnahmen würden oft in sozialen Netzwerken verbreitet oder an Fernsehsender sowie Zeitungen weitergegeben.
Nach Ansicht der Länder ist der bisherige strafrechtliche Schutz gegen solches Verhalten lückenhaft, da dieser nur lebende Personen erfasse. Diese Lücke müsse geschlossen werden und künftig auch das Herstellen und Verbreiten von bloßstellenden Bildern von verstorbenen Personen unter Strafe stehen.
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sechs Wochen Zeit hat, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Dann muss sie den Entwurf des Bundesrates an den Deutschen Bundestag weiterleiten.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 17.06.2016