Solidarität in der gesetzlichen Sozialversicherung ist die wichtigste Konstante eines funktionierenden Generationenvertrages. Dabei spielen Eltern mit der Erziehung und Betreuung von Kindern – den künftigen Beitragszahlern – die elementarste Rolle für die Zukunftsfähigkeit der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.
Die Ankündigung der SPD, Beschäftigte und Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen bei den Beiträgen zur Sozialversicherung zu entlasten, zeigt, dass die „elternklagen.de“-Kampagne der zwei größten Familienverbände Wirkung zeigt.
„Die Pläne der SPD sind gut, aber noch ausbaubar, denn das Bundesverfassungsgericht fordert unmissverständlich, dass alle Familien entlastet werden müssen“, sagt Bundesgeschäftsführer Siegfried Stresing. „Es ist kaum zu glauben, dass die Sozialversicherung bis heute mit ihren Leistungsträgern, den Eltern, so dermaßen unsolidarisch umgeht.“
Bereits 2001 hat das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil klargestellt, dass Eltern verfassungswidrig belastet werden, weil neben ihren Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbetrag nicht berücksichtigt wird. Dem Gesetzgeber wurde aufgetragen, das Urteil auch für die anderen Zweige der Sozialversicherung zu prüfen. Bis heute warten Familien auf eine adäquate Beitragsgerechtigkeit in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
„Eine Steuerfinanzierung der Freibeträge ist abzulehnen. Es widerspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, die eine Entlastung der Eltern innerhalb des Sozialversicherungssystems fordert. Bereits die Karlsruher Richter haben erkannt, dass die Steuerfinanzierung eine Scheinförderung ist, denn über die Verbrauchssteuern würden Familien ihre Entlastung selbst bezahlen“, so Stresing.
Der Deutsche Familienverband (DFV) sieht es als positives Zeichen, dass sich die SPD mit der Beitragsgerechtigkeit in der Sozialversicherung befasst. Für den DFV ist jede Familie gleich viel Wert – und das muss sich ebenso in den Beiträgen zur Sozialversicherung widerspiegeln. Eine Ungleichbehandlung von Familien darf nicht die Lösung sein.
„Wir hoffen, dass sich die Ideen aus dem SPD-Arbeitskreis fortentwickeln und in einen offiziellen Beschluss münden. Der DFV steht der SPD gerne als konstruktiver Gesprächspartner zur Verfügung“, sagt Bundesgeschäftsführer Stresing.
Hintergrund:
Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) haben 2015 die Kampagne „Wir jammern nicht, wir klagen!“ auf www.elternklagen.de ins Leben gerufen, um Beitragsgerechtigkeit für über 11 Millionen Eltern in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung zu erreichen.
Gegenwärtig stehen wir mit zwei Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht und wollen erreichen, dass der generative Beitrag, entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, in den Zweigen der Sozialversicherung berücksichtigt wird. In der Konsequenz geht es um eine Entlastung der Familie von 238 Euro je Kind und Monat.
Kampagnen-Seite „Wir jammern nicht, wir klagen!“: www.elternklagen.de
Quelle: Der Deutsche Familienverband