Letzte Woche ist im Bundeskabinett der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsentwicklungsgesetz) diskutiert worden. Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt das Bestreben der Bundesregierung, sich stärker für eine Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung einzusetzen.
Zugleich benennt DFV-Präsident Dr. Klaus Zeh einige erhebliche Mängel des vorliegenden Gesetzentwurfs: „Kindererziehung liegt in erster Linie in der Zuständigkeit der Eltern und nicht in der des Staates. Im vorgelegten Entwurf finden die Erstverantwortung von Eltern für die Pflege und Erziehung ihrer Kinder und die Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung keine Berücksichtigung.“ Der Verband bemängelt außerdem, dass der Gesetzentwurf keine verbindlichen, bundesweit einheitlichen und wissenschaftlich fundierten Qualitätsstandards für Kindertagesstätten beinhaltet. Zudem reicht die Summe, die die Bundesregierung für die Kinderbetreuung auszugeben bereit ist, nicht annähernd aus, um eine bessere Qualität von Bildung und Erziehung zu schaffen.
„Grundsätzlich darf nicht, wie bisher, vom Wohnort abhängen, ob ein Kind gut oder schlecht betreut wird“, fordert Zeh unter Hinweis auf bestehende Unterschiede in der Betreuungsqualität zwischen einzelnen Kommunen und Bundesländern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung lässt jedoch bundesweit einheitliche verbindliche Qualitätsstandards vermissen. „Wir erwarten in diesem Zusammenhang Nachbesserungen im Betreuungsschlüssel. Für Kinder von ein bis drei Jahren muss ein Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:4 verbindlich werden, für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt von mindestens 1:9“, so Zeh. Als zentrales vorschulisches Angebot muss der Kindergarten bundeseinheitlich kostenfrei sein. „Die im Gesetzentwurf vorgesehene Verankerung der Gebührenfreiheit bzw. -entlastung für Kindertagesstätten ist aber keine Maßnahme zur Verbesserung der Betreuungsqualität, wie den Familien suggeriert werden soll.“
Für besonders problematisch hält es der Deutsche Familienverband, dass der Gesetzentwurf keine Unterstützung für Eltern vorsieht, die während der Elternzeit ihre unter dreijährigen Kinder selbst betreuen möchten. „Eltern sind laut Grundgesetz erstverantwortlich für die Erziehung ihrer Kinder. Sie wissen am besten, welche Betreuungsform ihrem Kind am besten entspricht“, sagt Zeh: „Eine echte Wahlfreiheit ist innerhalb der ersten drei Lebensjahre eines Kindes nicht gegeben, so lange die staatliche Förderung ausschließlich in Betreuungseinrichtungen fließt.“ Der DFV fordert deshalb ein Betreuungsbudget in Höhe von mindestens 700 Euro monatlich, welches direkt an die Familien ausgereicht wird. Nur die Hinwendung von der objekt- zu einer subjektgeförderten Unterstützung der Kinderbetreuung im Rahmen der dreijährigen gesetzlichen Elternzeit macht Eltern frei in ihrer Entscheidung, ob sie ihre Kleinkinder allein betreuen, in die Obhut einer Tagesmutter oder in die Kindertagesstätte geben oder eine Kombination aus diesen Möglichkeiten wählen.
Quelle: Der Deutsche Familienverband