Ich finde keine neue Wohnung

30. Januar 2019

So oder ähnlich hört man es nicht nur, aber auch bei der Sozialberatung Ruhr e. V., wenn Leute gezwungen werden, sich eine neue Wohnung zu suchen, da die alte angeblich zu teuer ist. In Bochum gibt es hier eine besonders verschärfte Situation zu Lasten von Personen, die Leistungen gemäß SGB II (Hartz IV) oder SGB XII beziehen.

Für eine Person werden aktuell € 373,90 als Bruttokaltmiete seitens des Jobcenters bzw. der Stadt Bochum akzeptiert (KdU-Richtlinie der Stadt Bochum T 35 / V 22 Anhang 2 – Stand: 04/2018, Seite 2). Dies führt zu einem Wert von € 7,48 pro qm und Monat einschl. sämtlicher kalten Nebenkosten (brutto kalt).

Ausweislich des Betriebskostenspiegels 2016 muss für die kalten Betriebskosten von einem Wert in Höhe von € 2,25 ausgegangen werden, sodass hier eine Nettokaltmiete von € 5,23 pro qm und Monat zugrunde gelegt worden ist. Die Betriebskosten für die Jahre 2017 bzw. 2018 liegen aktuell noch nicht vor, aber diese sind nicht gesunken sondern gestiegen. Ausweislich des aktuellen Mietspiegels für den Gültigkeitszeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020 findet sich unter der Rubrik „8. Die Mietpreistabelle“ kein Wert von € 5,23 oder weniger mehr.

Dies bedeutet im Ergebnis, dass bereits im Bestand keinerlei Wohnungen mehr verfügbar sind, die noch zu einem Nettokaltmietzins von € 5,23 pro qm und Monat verfügbar sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Wohnung neu vermietet wird, da erfahrungsgemäß die neue Miete deutlich oberhalb des Mietspiegels liegt.

Nach diesseitiger Auffassung ist daraus abzuleiten, dass die von der Stadt Bochum ermittelten Werte für KdU, wie bereits auch schon in den Ausschusssitzungen kritisiert, völlig irreal sind und einfach nicht mehr dem Marktpreis entsprechen. Die anerkannten Mieten müssen um mindestens € 1,00 pro qm und Monat erhöht werden, da die Masse der in Bochum verfügbaren Wohnungen aus der Baualtersklasse 1930 – 1989 stammt und einen Wert bis 50 qm von € 6,05 ausweist. Im Übrigen sind auch die Betriebskosten gestiegen, sodass € 1,00 pro qm durchaus angemessen ist. Es muss für Bezieher von Leistungen nach SGB II oder SGB XII möglich sein, mit den dort akzeptierten Preisen eine Wohnung anzumieten.

Weiterhin muss Schluss sein mit den Rechentricks der rot-grünen Stadtregierung und Verwaltung zu Lasten der armen Bevölkerungsteile.

Quelle: Anton Hillebrand, Sozialberatung Ruhr e.V.

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