Auch für Feld – Sklaven gelten AEntG Aufzeichnungen

18. Mai 2018

Wir hatten es gewusst und das Finanzgericht in Hamburg bestätigt das “deutsche Bürokratiegehabe” – denn ohne Zettel gibt es keinen Spargel.

Spaß beiseite – um was geht es:

Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) gelten auch für Landwirtschaft und Gartenbau

“Das Finanzgericht Hamburg entscheidet – anders als das Oberlandesgericht (OLG) Hamm – dass auch in dieser Branche die Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer dokumentiert werden müssen Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) gelten auch für Landwirtschaft und Gartenbau. Mit Urteil vom 10.5.2017 (Az. 4 K 73/15) hat das Finanzgericht Hamburg entschieden, dass die alle Beschäftigten umfassenden Aufzeichnungspflichten des AEntG auch für die Branchen gelten, für die ein Tarifvertrag für allgemein anwendbar erklärt worden ist.”

Quelle: Presse Finanzgericht Hamburg

Zum Hintergrund:

Der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) vereinbarten Mitte 2014 für die Landwirtschaft und den Gartenbau einen Tarifvertrag (TV), der es erlaubt, bis Ende 2017 einen Mindestlohn unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns festzulegen.*

Auf der Grundlage des AEntG, das die Schaffung und Durchsetzung angemessener Mindestarbeitsbedingungen für Arbeitnehmer zum Ziel hat, wurde der TV vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt (§ 7a AEntG). Die Generalzolldirektion fordert seitdem von den Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus, dass sie gemäß § 19 AEntG Aufzeichnungen über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Mitarbeiter führen – und nicht nur gemäß § 17 Mindestlohngesetz (MiLoG) für geringfügig Beschäftigte. Diese Auffassung ist umstritten. Das OLG Hamm hat in einem Beschluss vom 18.10.2016 (Az. 3 RBs 277/16) die gegenteilige Ansicht vertreten.

Das Finanzgericht Hamburg hat jetzt eine Klage von Landwirten abgewiesen, die sich unter Bezugnahme auf das OLG Hamm gegen die weitergehenden Aufzeichnungspflichten wehrten. Der 4. Senat hat entschieden, dass sich die Aufzeichnungspflichten der Arbeitgeber aus Landwirtschaft und Gartenbau auch während des Übergangszeitraums vom 1.1.2015 bis 31.12.2017, in dem der tarifliche Mindestlohn unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, nach § 19 AEntG und nicht nach dem MiLoG richten.

Der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg war zur Entscheidung berufen, weil er als Gemeinsamer Senat der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein für Verfahren gegen die Zollbehörden zuständig ist, zu deren Aufgaben auch die Überprüfung der Einhaltung der Aufzeichnungspflichten nach dem AEntG gehört.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen das Urteil kann nur noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt werden.

Quelle: Presse Finanzgericht Hamburg

* Anmerkung Sozialticker – “der es erlaubt, bis Ende 2017 einen Mindestlohn unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns festzulegen.” … na bloß gut, dass wir solch tolle Gewerkschaften haben, denn man stelle sich nur vor, die “Feld-Sklaven” würden anständig entlohnt werden. Undenkbar, denn dann würden die doch glatt diese Euros für den freien Konsum verwenden – neee, dass geht gar nicht. Diese Gelder sind wohl nur dazu gedacht, um die eigenen Fixkosten zu tilgen und um den Weg zum Felde zu finden.

“Arbeitnehmer – Entsendegesetz” … klingt auch wie “popelschmeißendes Schnipsgebaren” – wo in beiden Fällen die Betroffenen im ausgelieferten SchnModder eines rechtlosen Geschäftsbereiches stehen gelassen werden, jedoch bei anfliegenden Popeln – diese sich selbstsichernd noch wegducken können. Im AEntG gibt es diese Selbstsicherung nicht mehr und so ist es auch völlig egal, ob es dazu Aufzeichnungen gibt – oder nicht. Schon alleine die Tatsache, dass im Jahr 2017 wieder / immer noch Menschen verliehen werden und können, katapultiert dieses Land in düstere Zeiten und trägt zum Stolze das passende Groko Kreuzchen in der Wahlkabine.

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