Berlin: (hib/MIK) 7,1 Prozent aller Haushalte in Deutschland verfügen über einen Breitbandzugang durch Glasfasertechnologie auch auf der letzten Meile. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/10156) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9751) hervor.
99,9 Prozent der Haushalte verfügen über eine Breitbandversorgung mit mindestens 1 Megabit pro Sekunde. 64,9 Prozent haben eine Geschwindigkeit von bis zu 100 Megabit pro Sekunde, heißt es in der Antwort weiter.
Quelle: Deutscher Bundestag
Anmerkung Sozialticker … komisch, dass 86 % angeben, dass diese Zahlen definitiv nicht stimmen können und mind. 48 % noch mit 56 kbit/s unterwegs sind. Tja, Statistiken sind was Feines, denn so manipulativ ist kaum etwas. Übrigens – wir kennen sogar ein Beispiel, wo der Techniker vor Ort einen Durchsatz von 75.000 gemessen hatte und der “Ding, ding, ding, dong, ding – Anbieter” eine 6000 DSL verkaufte und nur 128 kbit. schlussendlich lieferte. Grund: Die Leitung aufgeteilt auf mehrere potenzielle Zahler, bringt mehr Umsatz und Kohle in die Kasse im Grundbeitrag, als einem Einzelnen die Bandbreite zu gewähren, der dafür auch zahlt. Wie nennt man dies nochmals juristisch ???
Aber es werden Krokotränen ausgedrückt und Ausreden gesucht:
Probleme mit den Bandbreiten
Berlin: (hib/HLE) Die Internetwirtschaft sieht Probleme, den Internetkunden eine bestimmte Bandbreite für ihren Internet-Zugang garantieren zu können. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie wiesen am Montag sechs Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme darauf hin, “dass die bei den Endkunden zur Verfügung stehenden Bandbreiten von einer Vielzahl von technischen und physikalischen Details abhängig sind, die nur zum Teil im Verantwortungsbereich des jeweiligen Anbieters liegen”. In der Anhörung ging es um den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (18/9951). Damit will die Bundesregierung die Netzneutralität sicherstellen. “Internetzugangsanbieter müssen den gesamten Datenverkehr ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung grundsätzlich gleich behandeln, ungeachtet des Senders, des Empfängers, des Inhalts, der Anwendung, des Dienstes oder des Endgerätes”, heißt es. Mit dem Entwurf soll auch aufgrund der EU-Verordnung 2015/2120 eine ausreichende Transparenz gegenüber Endnutzern hergestellt werden. So müssen Endnutzer darüber informiert werden, wie sich die angewandte Verkehrsmanagementpraxis auf die Qualität des Internetzugangsdiensts, die Privatsphäre des Endnutzers und den Schutz personenbezogener Daten auswirken könnte und wie sich Dienste, über die sie einen Vertrag abschließen, auf die Qualität und Verfügbarkeit ihrer jeweiligen Internetzugangsdienste auswirken. Auch sollen neue Bußgeldtatbestände eingeführt werden. Wenn ein Dienstanbieter den Datenverkehr unzulässig beschränkt, können Bußgelder bis zu 500.000 Euro verhängt werden.
Allerdings begrüßte die Internetwirtschaft das geplante Produktinformationsblatt mit Angaben zur minimalen, normalerweise zur Verfügung stehenden und der maximalen Bandbreite des jeweiligen Produkts. Damit werde ein “noch nie dagewesene Transparenz” für die Verbraucher geschaffen. Dies sah Susanne Blohm (Verbraucherzentrale Bundesverband) anders. Sie sprach von “flächendeckenden Problemen” und zitierte eine Qualitätsstudie der Bundesnetzagentur, nach der 77,1 Prozent der Nutzer mindestens 50 Prozent der vermarkteten Datenübertragungsrate und nur 15,9 Prozent die volle vermarktete Datenübertragungsrate erhalten hätten. Es gebe jetzt zwar präzise Informationen, aber es “ergeben sich daraus für Verbraucher keine durchsetzbaren Rechte, falls es zu wiederholten Abweichungen der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate kommt”. Blohm verlangte einen besseren Schutz der Verbraucher vor “Mogelpackungen”. Wegen neuer Dienste wie Streamingplattformen steige die Nachfrage der Verbraucher nach größeren Bandbreiten. Umso größer sei die Unzufriedenheit der Verbraucher, wenn die Dienste über den eigenen Anschluss nicht funktionieren würden, weil die vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate nicht zur Verfügung gestellt werden könne. Wilhelm Eschweiler (Bundesnetzagentur) bezeichnete ein Sonderkündigungsrecht für Verbraucher als nicht erforderlich. Die bestehenden Vorschriften zum Schutz der Verbraucher seien ausreichend.
Thomas Lohninger vom Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich kritisierte den Entwurf. Die vorgesehenen Strafbestimmungen seien lückenhaft, viel zu niedrig angesetzt “und tendenziös zum Vorteil der Telekomindustrie und zum Nachteil einer effektiven Rechtsdurchsetzung ausgestattet”. Man müsse der Regulierungsbehörde die Rechte geben, die Netzneutralität durchzusetzen und nicht dem Gesetz die Zähne ziehen. Volker Tripp (Digitale Gesellschaft) bescheinigte dem Entwurf “eine Reihe sinnvoller Regelungsansätze”. Gleichwohl seien Änderungen erforderlich. So sei der Umfang der neu zu schaffenden Ordnungswidrigkeitentatbestände zu gering.
Eine Rolle spielten in der Anhörung auch Probleme mit Drittanbietern für Spiele und Klingeltöne, mit denen häufig Abonnements zu Stande kommen, ohne dass die Telefonkunden dies ausdrücklich wollen (“Abofallen”). Solche ungewollten oder untergeschobenen Abonnements ließen sich in der Vergangenheit nur durch Drittanbietersperren bei der Telefongesellschaft wirkungsvoll unterbinden. Solveig Orlowski (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) erklärte, die Mobilfunkanbieter hätten bereits freiwillige Maßnahmen eingeführt, um die durch Marktteilnehmer verursachten Missstände zu beheben. Durch das neue “Redirect”-Verfahren würden Verbraucher auf eine Internetseite im Verantwortungsbereich des Mobilfunkanbieters umgeleitet, auf der sie den Zahlungsvorgang ausdrücklich bestätigen müssten. “Das ungewollte Antippen von Bannern kann damit nicht mehr zur Aktivierung eines kostenpflichtigen Abonnements führen”, sagte Orlowski. Fabian Riewerts (Deutsche Telekom) bestätigte, dass das “Redirect”-Verfahren gut funktioniere.
Professor Thomas Fetzer (Universität Mannheim) befasste sich mit der Frage, ob der Gesetzentwurf im Bundesrat zustimmungspflichtig sei oder ob es sich nur um ein Einspruchsgesetz handele. Die besseren Argumente würden gegen die Zustimmungsbedürftigkeit sprechen, fasste Fetzer das Ergebnis seiner Prüfung zusammen.
Quelle: Deutscher Bundestag
Anmerkung Sozialticker … aber wie virtuelles Geld gedruckt wird, dazu bedarf es keiner Problematik. So hingegen, kann ja jeder Einzelne sich nicht gegen Versprechen wehren und soll eigentlich nur zahlen. Vielleicht sollte man den Verantwortlichen Autos geben, die “theoretisch und werbewirksam mit 250 km/h” angegeben und beworben wurden, aber dann ein Tretlager eingebaut bekommen. Nicht wahr liebe Telefon / Internetanbieter … dann könnt ihr mal erleben, wie es ist, auf der
LeitungStraße zu stehen.