Familiengeld und Familienarbeitszeit

2. November 2016

Berlin: (hib/EB) Zu der von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) angekündigten Einführung eines “Familiengeldes” liegt derzeit kein Referentenentwurf oder ein innerhalb der Bundesregierung abgestimmtes Konzept vor. Das geht aus einer Antwort (18/9486) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/9381) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Schwesig hatte im Juli 2016 Eckpunkte für ein “Familiengeld” und eine “Familienarbeitszeit” vorgestellt. Danach sollen Eltern von Kindern unter acht Jahren maximal zwei Jahre lang ein Familiengeld von bis zu 300 Euro erhalten, wenn sie beide ihre Arbeitszeit auf 28 bis 36 Wochenstunden reduzieren.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterentwicklung des Teilzeitrechts möchte die Bundesregierung noch in der laufenden Legislaturperiode umsetzen, heißt es weiter. Für Arbeitnehmer, die sich zu einer zeitlich befristeten Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, soll die Rückkehr zur früheren Arbeitszeit sichergestellt werden, schreibt die Bundesregierung.

Quelle: Deutscher Bundestag

Anmerkung Sozialticker … mit solchen Gesetzen fördert man nur die Kondomherstellung und zieht sich den Hass von BWL-Firmenbossen rein. Vor allem, seit wann – kann der “vor Hartz IV stehende Arbeitnehmer” mit kugligem Bauch bestimmen, wie lange der Chef die Überstunden anweist? Und vor allem, die gesetzliche Auslese bestimmt auch schon die Anwendbarkeit … “wenn sie beide ihre Arbeitszeit reduzieren” – Taschenrechner raus = Minusgeschäft für Betroffene = SPD weiterhin unwählbar.

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