Zwei Potsdamer sind von vermeintlichen Handwerkern in ihrem Kleingarten um mehrere Tausend Euro gebracht worden. Die Handwerker boten zunächst an, ein kaputtes Laubendach sehr günstig zu reparieren. Nach Abschluss der Arbeiten setzten sie die Kleingärtner massiv unter Druck, einen deutlich höheren Preis zu zahlen. Die Verbraucherzentrale rät: Handwerker nur nach gründlicher Prüfung beauftragen.
„Wenn Handwerker unangekündigt an der Tür auftauchen und eine sofortige Dienstleistung zu einem Dumping-Preis anbieten, ist Vorsicht geboten“, sagt Sabine Fischer-Volk, Verbraucherrechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Sie rät Verbrauchern, vor einer Auftragserteilung immer schriftlich ein detailliertes Angebot über die auszuführenden Arbeiten mit konkreten Firmenangaben einzufordern, an das der Handwerker später gebunden ist.
Im Fall des Potsdamer Ehepaares betraten zwei junge Männer einer laut Autoaufschrift angeblichen Dachbau-Firma das Gartengrundstück. Sie priesen an, das marode Laubendach sofort für etwa 300 Euro zu erneuern. Überrascht von dem günstigen Angebot ließen sich die Potsdamer auf die vermeintlichen Fachleute ein. Schriftlich wurden die Vereinbarungen nicht festgehalten. „Die Handwerker haben sich unter Vortäuschung eines günstigen Preises den Auftrag erschlichen“, so Fischer-Volk.
Nach Fertigstellung des neuen Daches verlangten die Handwerker nach Angaben des Ehepaares eine Barzahlung in Höhe von fast 6.000 Euro. Als die Rentner dem viel zu hohen Preis widersprachen, wurden sie von den vermeintlichen Dachbauern unter Druck gesetzt, sofort mit ihnen zur Bank zu fahren, um das Geld am Schalter abzuheben. Zur Kontrolle postierten sie sich vor der Bank. Für den Fall, dass die Betroffenen den Betrag nicht abheben könnten, sollte der PKW der Potsdamer als Pfand dienen.
Das Ehepaar war den Betrügern in dieser Situation hilflos ausgeliefert und bezahlte schlussendlich die geforderten 6.000 Euro. „Da das Ehepaar keine Kontaktdaten der vermeintlichen Dachdecker hat, ist das gezahlte Geld vermutlich nicht mehr zurückzubekommen“, sagt Fischer-Volk. „Das Handeln der sogenannten Dachdecker erfüllt unserer Ansicht nach gleich mehrere Straftatbestände, so dass wir zur Anzeige bei der Polizei geraten haben“, ergänzt die Verbraucherschützerin.
Zur Vorbeugung vor unlauteren Handwerksdienstleistern empfiehlt die Verbraucherzentrale auch ihren Ratgeber „Handwerker und Kundendienste – Meine Rechte und Ansprüche“, der in allen Beratungsstellen des Landes sowie über die Website www.vzb.de bestellt werden kann.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.