Fake Shop Betreiber selten greifbar

12. September 2018

Recherche der Verbraucherzentrale enthüllt Ausmaß des Online-Betrugs / Kontrolle bei der Domainregistrierung nötig. Auf den ersten Blick sehen sie meist aus wie normale Online-Shops. Doch wer hier bestellt, erhält keine Ware und bekommt auch sein Geld nicht zurück.

Eine Untersuchung des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Brandenburg zeigt: 4,4 Millionen Deutsche sind online bereits auf solche Schein-Läden hereingefallen. Die Verbraucherschützer kritisieren mangelnde Kontrolle schon bei der Domain-Registrierung.

Wie eine repräsentative Umfrage von Internet-Nutzern in Deutschland ergab, haben viele Deutsche schon einmal bei einem Internetkauf weder die bezahlte Ware noch eine Rückerstattung des Kaufpreises erhalten. Bei insgesamt über 4,4 Millionen Betroffenen muss von einem Betrug durch Fake-Shops ausgegangen werden. Weitere Recherchen der Verbraucherzentrale beleuchten das Ausmaß des Problems noch näher: Mithilfe einer einzigen automatisierten Suchanfrage bei Google konnte das Marktwächter-Team mehr als eine Million URLs identifizieren, über die Verbraucher auf Fake-Shops gelangen – sicher nur die Spitze des Eisbergs. Eine genauere Betrachtung der gefundenen URLs zeigt außerdem: Die Fake-Shop-Betreiber verwenden häufig abgemeldete Domains zum Beispiel von Privatpersonen oder Partei-Ortsverbänden. Die ursprünglichen Domain-Halter haben dagegen kaum eine rechtliche Handhabe.

Mehr Sicherheit für Verbraucher durch Identitätsprüfung gefordert

67 Prozent der Verbrauchermeldungen an die Verbraucherzentralen zu Fake-Shops betreffen „.de“-Domains. Diese Domains müssen über einen Registrar oder direkt bei der zentralen Registrierungsstelle DENIC angemeldet werden. Hierfür muss der Domaininhaber unter anderem seine persönlichen Daten hinterlegen. Das Problem: Die DENIC kontrolliert die eingegebenen Daten nicht. „Betrüger können ganz einfach Domains unter falschen Namen und Adressdaten anmelden und sind dadurch für die von Fake-Shops Betroffenen nicht greifbar“, erklärt Dr. Kirsti Dautzenberg, Marktwächter-Teamleitern bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Eine Identitätsprüfung bei der Registrierung könnte das Aufkommen von Fake-Shops deutlich eindämmen.“ Die Registry in Dänemark macht es vor. Hier lag der Anteil betrügerischer Web-Shops an allen dänischen Webseiten im November 2017 noch bei 6,7 Prozent. Nach Einführung einer verschärften Identitätsprüfung sank dieser Wert bis März 2018 auf ein Prozent.

Tipps für Betroffene

Wie Online-Käufer einen Fake-Shop erkennen können, zeigen die Tipps der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/13166.
Wer schon Geld an einen Fake-Shop überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist dies meist noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Auch hierzu muss man sich an seine Bank wenden. Zusätzlich sollten Betroffene Strafanzeige bei der Polizei stellen. Für individuelle Hilfe können Verbraucher die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

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