Experten klagen einmütig über Missachtung von Menschenrechten durch die Koalition

9. Juni 2016

“Die Koalition muss endlich eine menschenrechtskonforme, bundeseinheitliche Regelung zur Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden finden”, erklärt Harald Weinberg, Sprecher für Krankenhauspolitik und Gesundheitsökonomie der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss. “Derzeit erhalten Asylsuchende nicht die notwendige gesundheitliche Versorgung. Das Versorgungsniveau ist abhängig von Bundesland, Kommune, Sachbearbeiter und dem Arzt oder Krankenhaus vor Ort. Darin waren sich alle Experten, sogar der von der CDU/CSU benannte, einig. Weinberg weiter:

“Bei der Expertenanhörung fragte die Union zuerst ‘ihren’ Experten nach seiner Einschätzung zu Einheitlichkeit der Regelung und Therapiefreiheit der Ärzteschaft. Er antwortete eindeutig, die bundeseinheitliche Versorgung sei nicht gewährleistet und die Therapiefreiheit nicht gesichert, weil unklar sei, wann Leistungen vom Sozialamt übernommen werden. Der Spitzenverband der Krankenkassen betonte, dass die Kassenleistungen für gesetzlich Versicherte nur das Notwendige umfassen. Wenn man daran Abstriche macht, ist ein sinnvolles Leistungsniveau nicht gesichert.

Selbst den geringen gesetzlichen Anspruch auf Versorgung bei akuten Krankheiten und Schmerzen missachten Sozialämter. So berichtete das Medi-Netz in seiner Stellungnahme von einem fünfjährigen Jungen, dem neun Zähne gezogen bzw. behandelt wurden. Das Sozialamt verweigerte eine Narkose mit der Begründung, er müsse das aushalten, da er auf die Narkose keinen Anspruch habe.

Diese unmöglichen Zustände muss die Koalition endlich ändern. Auch Asylsuchende brauchen die notwendige gesundheitliche Versorgung auf Kassenniveau. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.”

Quelle: Fraktion DIE LINKE

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