Erste Berufungsurteile um das Kohledeputat

13. Dezember 2017

Erste Berufungsurteile in den Verfahren rund um das Kohledeputat für Beschäftigte der RAG Aktiengesellschaft.

Am Mittwoch, den 13. Dezember 2017 hat die 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm drei weitere Berufungsverfahren zur Zukunft des Kohledeputats als Sachbezug, der Höhe der bislang nach Wahl ersatzweise zu beziehenden Energiebeihilfe und der Möglichkeit der Abfindung der Energiebeihilfe durch Einmalzahlung verhandelt. Dabei hat die Berufungskammer in zwei Verfahren die Berufung gegen Urteile der Arbeitsgerichte Rheine und Herne zurückgewiesen.

Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde jeweils nicht zugelassen (Aktenzeichen 9 Sa 638/17 und 9 Sa 1218/17). In der mündlichen Verhandlung bezog sich die Berufungskammer im Wesentlichen auf die im Termin vom 9. November 2017 angesprochenen Gesichtspunkte und die dort gegebenen Hinweise. Wegen der Einzelheiten insoweit wird auf die Pressemitteilung vom 9. November 2017 verwiesen.

In dem dritten Verfahren, hier ging es ausschließlich um die durch Änderungstarifvertrag des Jahres 2015 eröffnete Möglichkeit der Abfindung des Energiebeihilfeanspruchs durch Einmalzahlung, wird es hingegen einen weiteren Termin geben. Hier hat der Kläger eingewandt, dass die nach dem Tarifvertrag zur Abfindung der Energiebeihilfe vorgesehenen Beträge hinter den nach versicherungsmathematischen Methoden richtigerweise zu ermittelnden Summen zum Teil deutlich zurückblieben. Gründe, etwa der Rückgriff auf falsche Berechnungsparameter, seien insoweit nicht zu erkennen. Damit stelle sich die Abfindungsregelung als unverhältnismäßig und rechtsunwirksam dar. Zur Stützung dieses Vorbringens bezog sich der Kläger auf eine gutachterliche Stellungnahme eines Beratungsunternehmens für die Altersvorsorge. Diese hatte er dem Gericht kurz vor dem Termin vorgelegt. Die Berufungskammer ließ schon während der Verhandlung erkennen, dass sie diesem neuen Gesichtspunkt nachgehen wird (Aktenzeichen 9 Sa 588/17).

Quelle: Presseservice des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

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