Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden

29. August 2017

Die Förderung der Studierenden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wie auch durch Stipendien dient der Finanzierung der Lebenshaltungskosten während des Studiums und sollte somit ausreichen, um die wesentlichen Kostenpositionen der Kerngruppe der anspruchsberechtigten Studierenden zu decken.

Zwar werden die Ausgaben der Studierenden für ihren Lebensunterhalt im Rahmen verschiedener Studien erhoben und ausgewiesen, doch wurde weder bei der Einführung des sogenannten Honnefer Modells im Jahr 1957/58 noch bei dessen Überführung in das BAföG 1971 oder zu einem späteren Zeitpunkt seitens der Bundesregierung empirisch untersucht, welche Höhe die Förderung haben müsste, um dem o.g. Anspruch wirklich zu genügen. Die Erhöhungen der Förderungssätze orientierten sich, unter Berücksichtigung politischer und finanzwirtschaftlicher Faktoren, vor allem an der Preisentwicklung.

Auch hält sich die politische und wissenschaftliche Diskussion zu diesem Thema – trotz der regelmäßigen Einwände von Studierendenverbänden und Deutschem Studentenwerk, dass die Fördersätze des BAföG zu niedrig seien, um den Lebensunterhalt der Studierenden zu decken – in engen Grenzen.

Ganz anders ist hingegen die Situation im Rahmen anderer Sozialleistungen. Hier wurde das sozio-kulturelle Existenzminimum im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes über lange Zeit auf der Grundlage eines definierten Warenkorbs bestimmt; nachfolgend wurde das sogenannte Statistikmodell zugrunde gelegt. Auch führen die Wohlfahrtsverbände, allen voran der Paritätische Wohlfahrtsverband, regelmäßig eigenständige Berechnungen durch und bringen deren Ergebnisse in den politischen Prozess ein.

Die vorliegende Studie verfolgt einen vergleichbaren Ansatz. Mit Blick auf eine zukünftige, am realenBedarf orientierte Festlegung der Förderungssätze des BAföG zielt die Studie, die das FiBS Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie im Auftrag des Deutschen Studentenwerks erstellt hat, darauf ab, eine empirisch fundierte Basis für die Festlegung der Bedarfssätze nach dem BAföG zu schaffen.

Quelle: Vollständige Studie – Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) und Deutsches Studentenwerk

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