Zum Koalitionskompromiss zur Erbschaftsteuer erklären Kerstin Andreae, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Lisa Paus, Sprecherin für Steuerpolitik:
Die Befreiungen für große Vermögen sind so weitgehend, dass ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestehen. Eine rechtssichere Lösung für das Vererben von Betrieben sieht anders aus.
Die große Koalition verabschiedet sich von der Steuervereinfachung. Mit den hochkomplizierten Regelungen ist der Gesetzentwurf eine Einladung zur Steuergestaltung. Mit der Option eines Abschmelzmodells wird die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Bedürfnisprüfung zur Makulatur. Gerade bei Schenkungen lädt der Vorschlag der Koalition aufgrund der Komplexität zu Gestaltung und Missbrauch ein, so dass auch diese Regelungen erneut vor dem Bundesverfassungsgericht landen werden.
Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren für zielgenaue und verfassungsfeste Änderungen einsetzen. Eine wirtschaftspolitisch vernünftige und gerechte Erbschaftsteuer darf den Fortbestand von Unternehmen nicht gefährden, sie muss Arbeitsplätze schützen, darf aber große Betriebsvermögen nicht überprivilegieren. Diese Bedingungen erfüllt der Erbschaftsteuerkompromiss der Koalition nicht.
Die Erben großer Unternehmensvermögen werden im Regelfall weiterhin steuerfrei bleiben. Schon bei der ursprünglich diskutierten 20-Millionen-Freigrenze galt, dass Unternehmerfamilien über 99 Prozent der deutschen Betriebsvermögen wie bisher erbschaftsteuerfrei vererben. Mit der Anhebung der Freigrenze auf 26 Millionen Euro kann von einer verfassungsfesten Regelung nicht mehr die Rede sein.
Wir wollen die Erbschaftsteuer als Gerechtigkeitssteuer. Mit den Einnahmen wollen wir Bildung und Chancengerechtigkeit fördern. Dazu sollen große Vermögen stärker beitragen. Damit gehen wir auch die wachsende Vermögenskonzentration an und sichern eine relevante Besteuerung von Vermögen.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen