Einheitsdenkmal vs. Ost-Renten

15. Februar 2017

Wie entfernt eine schön beredete “Deutsche Einheit” noch ist und wie weit weg man noch von jeglicher Planung eines Denkmals sein müsste, zeigt die Volkssolidarität in ihrer neuesten Forderung:

Angleichung der Ost-Renten nicht auf 2025 verschieben

„Die Volkssolidarität fordert die Bundesregierung auf, ihre Entscheidung zur Verschiebung der Ostrenten-Angleichung auf das Jahr 2025 zu korrigieren.“ Das erklärte Verbandspräsident Dr. Wolfram Friedersdorff zum Beschluss des Bundeskabinetts für ein Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz, das eine Angleichung aller Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung bis 2025 vorsieht.

„Das Versprechen des Koalitionsvertrages von 2013, die Rentenangleichung bis Ende 2019 mit Auslaufen des Solidarpakts II abzuschließen, muss eingehalten werden“, unterstrich der Verbandspräsident. „Nach 30 Jahren deutscher Einheit ist es überfällig, gleiche Lebensarbeitsleistungen in der Rente unabhängig vom Wohnort gleich anzuerkennen und zu bewerten. Es ist ein legitimes Anliegen der Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland, wenn sie die vollständige Rentenangleichung zwischen Ost und West noch erleben wollen.“

Nicht mehr nachvollziehbar sei auch, dass selbst Kindererziehung und Pflege von Angehörigen noch bis 2025 in Ost und West unterschiedlich bewertet werden sollen. so Friedersdorff. „Hier muss bereits 2018 ein Gleichstand hergestellt werden. Das ist wirklich nicht zu viel verlangt.“ Grundsätzlich sei es zu begrüßen, dass endlich eine gesetzliche Regelung auf den Tisch komme, die einen Ausgleich der materiellen Lücke ermögliche, die sich für Rentnerinnen und Rentner aus dem niedrigeren Rentenwert Ost (aktuell 94,1 Prozent des Rentenwerts für die alten Länder) ergebe. „Das ist leider nicht selbstverständlich, denn es gab einen starken Druck zugunsten einer kostenneutralen Lösung, die den Betroffenen keinen Euro mehr gebracht hätte.“

Friedersdorff erinnerte daran, dass es sich bei der Rentenangleichung Ost nicht um irgendeine Rentenfrage handelt, sondern um eine gesamtstaatliche Aufgabe zur Vollendung der deutschen Einheit im sozialen Bereich. „Dafür muss dann auch der Bund einstehen. Es kann nicht sein, dass bis 2022 für die Finanzierung der Angleichung allein die Rentenversicherung aufkommen soll und auch danach höchstens die Hälfte der erforderlichen Aufwendungen aus Bundesmitteln bestritten wird. Wir wenden uns dagegen, durch einen falschen Finanzierungsweg die Rentenversicherten zur Kasse zu bitten“, unterstrich der Verbandspräsident.

Quelle: Presse Volkssolidarität

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