Einheitliches Rentenrecht 2025

18. April 2019

Berlin: (hib/CHE) Ab 2025 soll bundesweit ein einheitliches Rentenrecht gelten. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/11923) vorgelegt, der die Angleichung des bisher unterschiedlichen Rentenrechts in Ost und West in sieben Schritten vorsieht. In einem ersten Schritt soll der aktuelle Rentenwert (Ost) zum 1. Juli 2018 auf 95,8 Prozent des Westwertes angehoben werden. Die Bezugsgröße (Ost) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) sollen zum 1. Januar 2019 an die Höhe des jeweiligen Westwertes angenähert werden und diesen bis zum 1. Januar 2025 vollständig erreicht haben.

In weiteren Schritten soll der Verhältniswert zwischen aktuellem Rentenwert (Ost) und dem Westwert jedes Jahr um 0,7 Prozentpunkte angehoben werden, bis der aktuelle Rentenwert (Ost) zum 1. Juli 2024 die Höhe des Westwertes erreicht hat. Ab diesem Zeitpunkt soll dann im gesamten Bundesgebiet nur noch ein einheitlicher Rentenwert gelten. Die Hochwertung der ostdeutschen Einkommen für die Rentenberechnung soll ab Januar 2025 vollständig entfallen. Bis Ende 2024 hochgewertete Verdienste bleiben erhalten.

Quelle: Deutscher Bundestag

Anmerkung Sozialticker – der BER sollte auch schon schwarze Striemen auf der Landebahn haben. 🙂 Und bis 2025 – werden viele “Erbauer” bereits verstorben sein, welche noch eine anständige Rente hätten verzeichnen können bzw. hat man bis Dato dann das “Niveau” soweit gesenkt, dass jeder Kfz-Tuner vergleichbar neidisch blicken muss.

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