Ab 2025 berechnet sich die Rente in ganz Deutschland einheitlich. Der Rentenwert Ost wird bis dahin schrittweise an den im Westen geltenden Rentenwert angeglichen. Das hat die Bundesregierung mit dem Entwurf für ein Rentenüberleitungsgesetz beschlossen, den der Bundesrat am 31. März 2017 im ersten Durchgang behandelt.
Finanzierung der Angleichung steht
Der Gesetzentwurf beendet die Auseinandersetzung in der großen Koalition über die Finanzierung der Angleichung der Ost-Renten an das Westniveau. Danach soll die Rentenversicherung in den ersten Jahren die zusätzlichen Kosten übernehmen. Von 2022 an leistet der Bundeshaushalt einen Zuschuss: Im Jahr 2022 zunächst 200 Millionen Euro, von 2023 bis 2025 jährlich jeweils 600 Millionen Euro mehr. Ab dem Jahr 2025 fällt der Bundeszuschuss damit dauerhaft jährlich zwei Milliarden Euro höher aus.
In sieben Schritten auf 100 Prozent
Die Rente Ost wird in insgesamt sieben Schritten angeglichen. Im ersten Schritt ab dem 1. Juli 2018 auf 95,8 Prozent des Westwertes, in den darauffolgenden Jahren um jeweils 0,7 Prozent. Zum 1. Juli 2024 beträgt der Rentenwert Ost dann 100 Prozent des Rentenwertes West.
Quelle: Bundesrat