Anwaltsgebühren: Selbst der Kostenprüfungsbeamte am Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht folgt der Kostenrechtsprechung der 21. Kammer am SG Kiel nicht mehr.
Bereits mehrfach habe ich an dieser Stelle über die höchst eigentümliche Kosten(drückungs)rechtsprechung der 21. Kammer am SG Kiel berichtet. Nun zeichnet sich ab, dass selbst der Kostenprüfungsbeamte bei dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht der Kosten(drückungs)rechtsprechung der 21. Kammer am SG Kiel nicht mehr zu folgen gedenkt.
In einem Eilverfahren hatte ich die Festsetzung meiner Prozesskostenhilfevergütung in Höhe von 300,00 € zuzüglich Telekommunikationspauschale und Umsatzsteuer, zusammen 380,80 €, beantragt. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle am SG Kiel setzte meinen Gebühren auf 217,00 € zuzüglich Telekommunikationspauschale und Umsatzsteuer, zusammen 282,03 €, fest. Hiergegen legte ich Erinnerung ein und führte aus: ( … )
Quelle und vollständige Meldung: Rechtsanwalt Helge Hildebrandt bei Sozialberatung Kiel