Nordrhein-Westfalen möchte die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankern. Das Land stellt am 31. März einen Gesetzentwurf im Bundesrat vor, der Artikel 6 des Grundgesetzes um einen neuen Absatz ergänzt. Er soll die besondere Bedeutung der Kinderrechte, die Berücksichtigung des Kindeswohls und der Interessen von Kindern ausdrücken, zudem die Verpflichtung der staatlichen Gemeinschaft zum Schutz und zur Förderung von Kindern und zur Sicherstellung kindgerechter Lebensbedingungen unterstreichen.
Kinder sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts selbst Träger subjektiver Rechte sowie Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Seit 2010 gelten die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention vorbehaltlos für alle in Deutschland lebenden Kinder. All dies komme in der derzeitigen Fassung des Grundgesetzes jedoch nicht explizit und damit nicht deutlich genug zum Ausdruck, begründet Nordrhein-Westfalen seinen Vorstoß.
Der Gesetzentwurf wird am 31. März 2017 im Plenum vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.
Quelle: Bundesrat