E-Scooter in Linienbussen

30. Mai 2017

Erleichterung für einige E-Scooter-Nutzer – Fahrer von Linienbussen dürfen die Beförderung nicht mehr verweigern.

Nach mehr als zwei Jahren Verhandlungen ist ein bundeseinheitlicher Erlass der Länder in Kraft getreten: Ab sofort dürfen Elektromobile für Gehbehinderte, sogenannte E-Scooter, in Linienbussen teilweise mitgenommen werden. Der Sozialverband VdK setzt sich seit Langem dafür ein, dass E-Scooter nicht länger von der Beförderung ausgeschlossen werden.

E-Scooter unterscheiden sich von Elektro-Rollstühlen, für die seit jeher eine Beförderungspflicht im Öffentlichen Nahverkehr besteht. Die Scooter werden für gewöhnlich mit einer direkten Lenkung gesteuert und sind häufig größer dimensioniert als E-Rollstühle. Linienbusse mussten sie bisher nicht befördern.

Die Verkehrsunternehmen beriefen sich auf ein technisches Gutachten, wonach eine Kipp- und Rutschgefahr bei entsprechenden Fahrmanövern der Busse nicht ausgeschlossen werden kann. Nach weiteren Studien und zähen Verhandlungen, an denen auch der Sozialverband VdK beteiligt war, konnte eine Änderung herbeigeführt werden: Busse des öffentlichen Personennahverkehrs müssen E-Scooter jetzt transportieren – sofern diverse Vorgaben erfüllt sind. Die verbindlichen Regeln müssen die Länder umsetzen.

Diese gelten unter anderem für vierrädrige E-Scooter bis zu einer Gesamtlänge von 1,20 Metern und einem Gesamtgewicht mit aufsitzender Person von höchstens 300 Kilogramm. Außerdem müssen die Gefährte eine zusätzliche Feststellbremse haben, bestimmte Beschleunigungskräfte aushalten und rückwärts in einen Bus einfahren können. Die Eignung des E-Scooters für die Mitnahme im Linienbus muss vom Hersteller in der Bedienungsanleitung bestätigt werden.

„Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am Alltagsleben. Mit der neuen Beförderungsregelung für E-Scooter sind wir wieder einen Schritt weiter gekommen, aber noch nicht am Ziel angelangt“, bewertet VdK-Präsidentin Ulrike Mascher die Situation.

Denn von der jetzt beschlossenen Verbesserung profitieren nur etwa ein Drittel aller E-Scooter-Nutzer. „Wir appellieren an die Hersteller, sich an der neuen Beförderungsrichtlinie zu orientieren und nur noch Modelle zu produzieren, die diese Vorgaben erfüllen“, so VdK-Präsidentin Mascher.

Wer von seinem Arzt eine Verordnung für einen E-Scooter bekommt, der von der Krankenkasse genehmigt wird, sollte vor der Anschaffung die Modelle der verschiedenen Anbieter genau vergleichen. Letztendlich sollte der E-Scooter entsprechend der geforderten technischen Voraussetzungen ausgestattet sein.

Quelle: Presse Sozialverband VdK Deutschland e.V.

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