E-Akte in Jobcentern

18. April 2019

Die Einführung der E-Akte in den Jobcentern bietet aus Sicht der Bundesregierung viele Vorteile sowohl für die Arbeitslosen als auch für die Mitarbeiter der Jobcenter.

Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/4497) auf eine Kleine Anfrage (19/4176) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Vorteile ergäben sich vor allem in einem besseren und schnelleren Zugriff auf die Akten durch die Mitarbeiter. Dadurch seien Auskünfte an Leistungsempfänger schneller möglich und die Bearbeitungszeiten würden sich verkürzen. Um die datenschutzrechtlichen Vorgaben sicherzustellen, sei ein verbindliches fachliches Berechtigungskonzept für die E-Akte im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch herausgegeben, schreibt die Regierung weiter.

Quelle: Deutscher Bundestag – HIB

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