Dornröschenschlaf beendet – Urteilverkündung Sanktionen im SGB II

2. Oktober 2019

Jetzt gehts loooos, jetzt gehts loooos … das Elend steigt noch riesengroß, jedoch nach 15 Jahren dementer Ignoranz und weiteren 10 Monaten strengem Nachdenkens, soll nun endlich folgendes Event – Einzug in die weitere Gesetzgebung finden:

Urteilverkündung in Sachen „Sanktionen im SGB II“

Aktenzeichen: 1 BvL 7/16

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 15. Januar 2019 (siehe Pressemitteilung Nr. 85/2018 vom 10. Dezember 2018 und Nr. 4/2019 vom 10. Januar 2019) am Dienstag, 5. November 2019, um 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein Urteil verkünden.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Halleluja … dass wir das Urteil noch erleben dürfen, grenzt schon fast am Wahnsinn, welcher derzeit täglich in den Jobcentern an bedürftigen und bedrohten Mitmenschen weiterhin vollzogen wird. Auf ein grundgesetzliches Urteil sollte jedoch keiner der Betroffenen hoffen, denn ohne dem „Damoklesschwert“, sind die Jobcenter – Schreibtischtäter nur noch zahnlose Tiger im Gefüge des zu erzwingenden Aufschwunges und das … jeht ja gar net – im Zeitalter kapitalistisch egoistischer Geldvermehrung.


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