Die Ankündigung der Bundesfrauenministerin, ein Investitions-, Innovations- und Sanierungsprogramm zum Schutz von Frauen vor Gewalt ins Leben zu rufen und das Thema Gewaltschutz in den Mittelpunkt ihrer Politik zu stellen, ist uneingeschränkt zu begrüßen.
Trotz einiger existierender Regelungen und Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt besteht in Deutschland noch erheblicher Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass alle Frauen sicher und frei von Gewalt leben können. Bereits anlässlich des Inkrafttretens des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) am 1. Februar 2018 hat der djb auf die bestehenden Umsetzungsdefizite hingewiesen sowie zentrale Handlungsverpflichtungen aufgezeigt.
So muss unter anderem der effektive Zugang zu Schutzunterkünften und Beratungsstellen gewährleistet werden – auch durch eine verlässliche Finanzierung. Zudem ist eine Fortbildungspflicht für Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz zum angemessenen Umgang mit sexualisierter Gewalt und den hiervon Betroffenen einzuführen.
Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V.