DFV kritisiert Aussagen der Rentenversicherung zur Mütterrente

8. Januar 2018

Der Deutsche Familienverband (DFV) kritisiert scharf die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund Gundula Roßbach, die mit Blick auf die Sondierungsverhandlungen vor einer besseren Mütterrente gewarnt hat.

„Die Mütterrente ist keine milde Gabe. Die Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung sollen die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern und damit die eigentliche Zukunftsinvestition in die Stabilität der Rentenversicherung anerkennen. Die Rente hat ohne Kinder keine Zukunft. Wenn Rentenversicherungspräsidentin Roßbach ausgerechnet die Leistungen der Familien kleinredet, die das ganze Rentensystem überhaupt am Leben halten, dann ist das auf gut Deutsch gesagt ein Stück aus dem rentenpolitischen Tollhaus“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1992 in dem vom DFV erstrittenen Trümmerfrauenurteil die bestandssichernde Bedeutung der Erziehungsleistung für die gesetzliche Rente bestätigt. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, mit jedem weiteren Reformschritt die Benachteiligung von Familien im Rentenrecht spürbar zu verringern. 2001 hat das Verfassungsgericht klargestellt, dass Eltern nicht nur bei den Rentenleistungen, sondern auch bei den Rentenbeiträgen verfassungswidrig gegenüber Versicherten ohne Kinder benachteiligt werden, die zwar Beiträge gezahlt, aber zum Erhalt des Beitragszahlerbestandes nichts beigetragen haben.

„Die Politik missachtet die verfassungsrechtlichen Vorgaben seit über 25 Jahren. Für die Erziehung eines Kindes bekommt eine Mutter im Rentenalter über die angeblich so großzügige Mütterrente gerade einmal 60 Euro Rente. Und auf der Beitragsseite werden Eltern über Geldbeiträge und die generative Beitragsleistung Kindererziehung weiterhin doppelt zur Kasse gebeten. Gegen diese Ungerechtigkeit ziehen zur Zeit Tausende Familien mit der Elternklagen-Kampagne vor das Bundesverfassungsgericht. Anstatt ein ungerecht austariertes Rentensystem auf dem Rücken von Müttern und Vätern noch ungerechter zu gestalten, ist eine familienorientierte Rentenreform gefordert, die das Rentensystem vom Kopf auf die Füße stellt“, so Heimann.

Dafür fordert der Deutsche Familienverband die Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten von jetzt zwei bzw. drei Jahren auf sechs Jahre pro Kind für alle Eltern und die Einführung eines Kinderfreibetrags in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Heimann warnt davor, Elternrente und Beitragsgerechtigkeit für Familien auf die lange Bank zu schieben oder in die Steuer auszulagern: „Die Erziehungsleistung der Familien sichert die Zukunft des Generationenvertrages. Deshalb muss sie auch innerhalb dieses Systems anerkannt und berücksichtigt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1992 klargestellt, dass eine maßvolle Umverteilung der Rentenansprüche hin zu Familien mit mehreren Kindern mit dem Eigentumsschutz vereinbar ist. Auch eine Verbreiterung der Finanzierungsgrundlagen der Rentenversicherung kann Spielräume für dringend notwendige Verbesserungen schaffen. Es gibt gute Wege hin zu einer familiengerechten und verfassungskonformen Rentenreform – man muss nur den Mut haben, sie zu gehen“, fordert Verbandsgeschäftsführer Sebastian Heimann.

Quelle: Deutscher Familienverband

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