Die Zahl der ausländischen Pflegekräfte in Deutschland hat sich in den vergangenen fünf Jahren deutlich erhöht. Wie aus der Antwort (19/2455) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2183) der AfD-Fraktion hervorgeht, waren 2013 laut Bundesagentur für Arbeit (BA) rund 74.000 ausländische Pflegekräfte in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Hinzu kamen rund 5.400 geringfügig Beschäftigte.
2017 waren bundesweit bereits rund 128.000 ausländische Pflegekräfte hierzulande sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Hinzu kamen rund 5.900 geringfügig Beschäftigte.
Der Bedarf an Pflegepersonal solle „grundsätzlich durch inländische Erwerbspersonen gedeckt werden“, heißt es in der Antwort weiter. Es stehe den Trägern von Pflegeeinrichtungen jedoch frei, für ihre Einrichtungen Pflegepersonal im Ausland zu gewinnen. Die Möglichkeiten dafür seien insbesondere mit der Einführung der Positivliste für Engpassberufe im Jahr 2013 verbessert.
In der Alten- und Krankenpflege mangelt es den Angaben zufolge vor allem an Spezialisten. Der Personalmangel in der Altenpflege betreffe vor allem examinierte Fachkräfte, etwa mit Zusatzausbildung für klinische Geriatrie, Rehabilitation, Palliativversorgung und Onkologie. Hinzu komme eine Fachkräftemangel in der Gesundheits- und Krankenpflege, im Rettungsdienst und in der Geburtshilfe. Bei Altenpflege- und Krankenpflegehelfern zeige sich hingegen kein Engpass.
Mehr Pflegepersonal für Krankenhäuser
Die Krankenhauspflege soll nach Angaben der Bundesregierung systematisch aufgewertet werden. Dabei sei eine angemessene Personalausstattung für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar, heißt es in der Antwort (19/2453) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2152) der Fraktion Die Linke.
Es bestehe Handlungsbedarf zur Verbesserung der Pflege im Krankenhaus. Mit dem „Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege“ sei gewährleistet, dass künftig jede zusätzliche oder aufgestockte Stelle für die Pflege am Bett sowie jegliche Tarifsteigerung vollständig von den Kostenträgern refinanziert würden.
Ferner sollen die Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von den Fallpauschalen (DRG) vergütet werden. Damit werde sichergestellt, dass die für die Pflege bereitgestellten Mittel auch tatsächlich für die pflegerische Versorgung verwendet würden. Zudem sollen die Personaluntergrenzen auf alle Krankenhausbereiche ausgeweitet werden.
Derzeit arbeiten der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) bereits an verbindlichen Pflegepersonaluntergrenzen für sogenannte pflegesensitive Bereiche in Kliniken. Bis zum 30. Juni 2018 sollen die Festlegungen stehen, die dann zum 1. Januar 2019 umgesetzt werden könnten.
Der Personalmehrbedarf allein für die 15 als pflegesensitiv identifizierten Abteilungen wird nach einer Studie, je nach Szenario, auf rund 1.200 bis 1.300 Pflegekräfte (Dezilgrenze) beziehungsweise rund 5.600 bis 6.000 Pflegekräfte (Quartilgrenze) hochgerechnet.
Quelle: Deutscher Bundestag – HIB