Der Lacherkracher der 23. Kalenderwoche

9. Juni 2016

… steht als kleine “Sozialticker-Anmerkung” im Raum:

Frage: “Wo bekommt man neben “sanktionsbedrohten Hartz-IV-ler-Ja-Muss-Sager” noch weitere günstigere und billigere – “willige Arbeitssklaven” her?
Antwort: “Ähm … hey, wir haben hier doch noch zigtausende “Herumsitzende” … wolle mer se rein lasse?”
Antwort: “Und wie benennen wir das Ganze unauffällig – um?”
Antwort: “Nix unauffällig … wenn, dann mit multimedialem TAMM-TAMM !!!”

“Schwitzen statt sitzen” – Kooperation mit (Erz-) Bistümern und Caritasverbänden dient der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen

Justizminister Thomas Kutschaty, Pfarrer Dr. Antonius Hamers, Direktor des Katholischen Büros der Bischöfe, und Diözesan-Caritasdirektor Dr. Frank Joh. Hensel haben vorgestern (07.06.) in der Düsseldorfer Staatskanzlei eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Damit intensivieren sie ihre Zusammenarbeit bei der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen.

Die Vereinbarung ermöglicht den Strafvollstreckungsbehörden, Personen, die an sich Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen müssten, alternativ in Kirchengemeinden und katholische Sozialeinrichtungen zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit zu vermitteln. Als Tätigkeiten kommen zum Beispiel Gartenarbeit, Reinigungs- und einfache handwerkliche Hilfsarbeiten in Sozialstationen, Seniorenzentren oder Krankenhäusern sowie Hausmeisterassistenz und Botengänge in Betracht.

In den Vollzugsanstalten des Landes sitzen pro Jahr im Schnitt rund 35.000 Häftlinge. Davon etwa 6.000, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlt haben, zu der sie wegen minderschwerer Delikte verurteilt wurden, zum Beispiel Ladendiebstahl, kleine Betrügereien oder “Schwarzfahrten”. Viele können diese Geldstrafen aber nicht bezahlen, selbst wenn es nur 30 Tagessätze à zehn Euro sind. Wenn sie nicht zahlen, müssen sie aber nach dem Gesetz zur sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe in Haft. Dann kosten sie das Land täglich etwa 133 Euro.

Justizminister Thomas Kutschaty: “Durch die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen werden Verurteilte unnötig aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen. Dem können die Kirchen und die Caritasverbände mit ihrem umfassenden Unterstützungsangebot entgegenwirken.”

Ihr Engagement helfe, Verurteilte zu einem geregelten Tagesablauf anzuleiten und zu einer aktiven Mitwirkung an der Tilgung ihrer Strafe zu bewegen. “Die gemeinnützige Arbeit ist damit auch eine Maßnahme der sozialen Integration. Ich danke den Erzbistümern, Bistümern und Caritasverbänden für ihre Bereitschaft, straffällig gewordenen Menschen die Ableistung gemeinnütziger Arbeit als Strafersatz zu ermöglichen”, so der Minister.

Diözesan-Caritasdirektor Dr. Frank Joh. Hensel: „Diese gemeinnützige Arbeit bietet den Verurteilten eine sinnvolle Möglichkeit, ihre Verantwortung wahrzunehmen und selbst wieder etwas gut zu machen.“

„Schwitzen statt Sitzen“ wie es umgangssprachlich genannt wird, habe auch eine resozialisierende Wirkung: „In den Einsatzstellen der Caritas und Kirchengemeinden machen die verurteilten Personen sozial und beruflich einen weiteren Schritt in ihrem Leben ohne Kriminalität. Dieses Vorgehen hilft den verurteilten Menschen und dem Justizhaushalt, das unterstützen wir seitens der Katholische Kirche und ihrer caritativen Einrichtungen gerne“, betonte Hensel.

Quelle: Presseservice des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen

… und unter dem “gemeinnützigen Deckmantel” – ist da sicherlich gedanklich noch mehr machbar, wo sich Staat und Justiz – Hand in Hand – aus jeglicher Verantwortung bzw. Änderungen der Ursachen heraus winden können – oder? Die Quadratur des Kreises scheint damit gelöst worden zu sein … jedoch mit einem kleinen bitteren Beigeschmack, welchen man hier nicht definieren sollte, um nicht in die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu kommen. Aber schon drollig, welch rosige Umschreibungen gewählt wurden, damit der Beigeschmack zum “Schmäckle” wird – wie …

Zitate:

– “zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit zu vermitteln …” (Anm. Sozialticker – ups, mit oder ohne Vermittlungsgutschein? 🙂 )
– “Beispiel Gartenarbeit, Reinigungs- und einfache handwerkliche Hilfsarbeiten in Sozialstationen …” (Anm. Sozialticker … und wo, wie und als was auch immer)
– “Seniorenzentren oder Krankenhäusern sowie Hausmeisterassistenz und Botengänge …” (Anm. Sozialticker … jaaaaa, da ist des Pudels Kern wohl zu finden)
– “einem geregelten Tagesablauf anzuleiten …” (Anm. Sozialticker … klar, sind ja wohl alles Penner – aber … selbst die haben bereits einen geregelten Tag)
– “die Ableistung gemeinnütziger Arbeit …” (Anm. Sozialticker – ups, ups … musste ja nochmals wiederholt werden, damit es glaubhaft wird)
– “Diese gemeinnützige Arbeit …” (Anm. Sozialticker … und ups, ups, ups gleich nochmal, damit es auch jeder begreift, dass es “gemeinnützig ist” 🙂 )

Frage: Und wo liegt nun der Hase im Pfeffer begraben ???

Zitat:

– “Dann kosten sie das Land täglich etwa 133 Euro.”
– “Dieses Vorgehen hilft den verurteilten Menschen und dem Justizhaushalt …”

… gesehen und zum Verhältnis einer “Schwarzfahrt + Verwaltungsgebühren” – erkennt man den Irrsinn dieses Systems, welches ohne Änderung weiter betrieben wird und NEIN, es hilft keinem Einzigen der verurteilten Menschen, sondern ausschließlich nuuuuur dem Haushalt und klar – dem Nutznießer der Arbeitskraft. (ist im kapitalistischen System leider so vorbestimmt)

Der Kracher:

Zitat: “Wenn sie nicht zahlen, müssen sie aber nach dem Gesetz zur sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe in Haft.” – genau richtig erkannt !!! … aber was sind schon Gesetze in diesem Lande wert, wo das Grundgesetz schon ausgehebelt und mit Füßen getreten wurde, da kann man doch mal so eine klitzekleine – “natüüüürlich gemeinnützige” Änderung in Betracht ziehen, schließlich gehen solch niedliche Kooperationsvereinbarung vor Gesetzgebungen … hmmm – oder etwa nicht ?

Quelle: Anmerkung Sozialticker

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