DAV fordert erneut bundesweit einheitliche Regelungen zu Mietspiegeln

11. August 2018

Statement des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg:

„Bei der Nachbesserung zur Mietpreisbremse, die im Referentenentwurf zum Mietrechtsanpassungsgesetz vorgesehen ist, hakt es vor allem an einer Stelle: Um die Mietpreisbremse überhaupt sinnvoll einsetzen zu können, braucht es endlich bundesweit einheitliche Regelungen zur Erstellung von Mietspiegeln – anderenfalls ist dieses Konzept nur gut gemeint statt gut gemacht.

Bislang werden Mietspiegel von den Gemeinden nach völlig unterschiedlichen Kriterien erstellt. Daneben gibt es Gebiete ohne qualifizierten Mietspiegel, vereinzelt sogar gänzlich ohne Mietspiegel. Die daraus folgende Rechtsunsicherheit bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete bemängelt der DAV schon seit Jahren. Hier muss eine bundesweite Lösung her.“

Quelle: Deutscher Anwaltverein (DAV)

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