Bereits mehrfach habe ich auf dieser Website über das Thema Doppelmieten bei Umzug berichtet (Jobcenter muss Doppelmieten übernehmen; Doppelmieten: Konsequent rechtswidriges Verwaltungshandeln seit nunmehr 10 Jahren; Doppelmieten bei Umzug: In der Regel vom Jobcenter zu übernehmen!
Zur Übernahme doppelter Mietaufwendungen bei Umzug). Scheinbar ohne Erfolg. Die Übernahme von doppelten Mietaufwendungen wird von den Jobcentern weiterhin fast durchgängig pauschal abgelehnt. Weiteres Urteil zum Thema: SG Kiel, Urteil vom 04.04.2017, S 30 AS 407/15:
„Grundsätzlich geht die Kammer davon aus, dass bei einem Umzug eine zeitliche Überschneidung des alten und neuen Mietverhältnisses eher die Regel als die Ausnahme darstellt. Gründe dafür sind zum einen darin zu sehen, dass die meisten Mieter — gerade in Zeiten eines angespannten Mietmarktes — davor zurückschrecken, ein bestehendes Mietverhältnis zu kündigen, ohne bereits den Mietvertrag für eine neue Wohnung unterschrieben zu haben. Weiterhin spricht eine oft vorliegende Verpflichtung zur Auszugsrenovierung der alten Wohnung gegen einen „nahtlosen“ Übergang von einem Mietverhältnis ins andere, weil für einen solchen dann keine Zeit mehr bliebe. Auch dann, wenn dem Leistungsberechtigten wegen seiner familiären oder sonstigen Situation ein kompletter Aus- und Einzug an einem Tag nicht zumutbar ist, geht die Kammer von der Angemessenheit einer „Doppelmiete“ für einen kurzen Zeitraum aus.“
Quelle: Rechtsanwalt Helge Hildebrandt bei Sozialberatung Kiel