Dashcams – und Deutschland sucht wieder nach Problemen

5. Juni 2017

Knöllchen Horst unterliegt erneut vor dem Verwaltungsgericht Göttingen – Gericht bestätigt datenschutzrechtliche Anordnung auch im Hauptsacheverfahren

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel, hat dem speziellen Hobby des in der Öffentlichkeit als „Knöllchen-Horst” bekannt gewordenen Mannes aus dem Harz mit einer datenschutzrechtlichen Anordnung ein Ende gesetzt. Er hatte es sich zur Aufgabe gemacht, vermeintliche oder tatsächliche Verkehrsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer auch bei fehlender eigener Betroffenheit zur Anzeige zu bringen.

Als Beweismittel hatte er auf Fotos und Videosequenzen der an Front- und Heckscheibe seines Kfz befestigten sogenannten Dashcams zurückgegriffen. Dies war dem Mann datenschutzaufsichtsrechtlich untersagt worden.

Der Einsatz von Dashcams im öffentlichen Verkehr stellt einen schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der davon betroffenen Verkehrsteilnehmer dar. Die Landesdatenschutzbeauftrage hatte deshalb die Verwendung dieser Kameras zur Dokumentation des Verkehrsgeschehens untersagt und die Löschung der datenschutzwidrig angefertigten Videoaufnahmen angeordnet.

Nachdem das Verwaltungsgericht diese datenschutzaufsichtlichen Maßnahmen bereits im Rahmen eines Eilrechtsschutzverfahrens bestätigt hatte (siehe Pressemitteilung vom 02.11.2016), hat es nach der gestrigen mündlichen Verhandlung auch im Hauptsacheverfahren die Entscheidung der Landesbeauftragten durch ein klageabweisendes Urteil gebilligt (Az. 1 A 170/16).

Damit ist zugleich die von den deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden seit mehreren Jahren vertretene Auffassung zur Unzulässigkeit des Einsatzes von Dashcams bestätigt und deutlich gemacht worden, dass bereits die Anfertigung solcher Kamerabilder datenschutzwidrig ist.

Quelle: Verwaltungsgericht Göttingen

Anmerkung Sozialticker– was in anderen Ländern als eindeutig und auch verwaltungsrechtlich bzw. strafrechtliche Beweiserbringung zum Alltag gehörend beiträgt, wird in Deutschland mal wieder im Namen vom angeblichen Datenschutz weggeklickt. Überall hängen illegale Camś, die täglich gegen o.g. verstoßen, aber da wo der Bürger sich auch versicherungstechnisch abzusichern versucht, grätscht man in dessen Vorhaben ein.

Informelle Selbstbestimmung in einer sozial angelegten Welt? Lachhaft in einer Gemeinschaft zu welcher auch der Straßenverkehr zählt. Jeder sieht jeden und muss bzw. sollte den anderen Verkehrsteilnehmer sehen, damit keine Unfälle passieren und wenn darüber in einer Endlosschleife 20s Sekunden – die auch beide aktiv am Geschehen teilnehmenden Fahrzeuge verbringen müssen – aufzeichnen – wo ist das Problem? Das Problem ist nur in den Köpfen und nicht im Bild bzw. Video zu suchen.

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