Berlin: (hib/STO) Das Bundeskriminalamt (BKA) besitzt derzeit keine Möglichkeit für einen computergestützten Lichtbildvergleich von digitalen Gesichtsbildern, die über den Bestand des beim BKA betriebenen elektronischen Informationssystem der Polizei (Inpol) hinausgehen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/9267) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9117) hervor.
Quelle: Deutscher Bundestag
Anmerkung Sozialticker … das glaubt ihr doch wohl selbst nicht – oder?