Kohle, Gas oder Strom: Wer als Mieter grillen möchte, hat nicht immer die Wahl
Recklinghausen, Juni 2017 – Die für viele schönste Jahreszeit hat angefangen: die Grillzeit. Die einen schwören auf Gas, die anderen auf Holzkohle. Doch für Mieter ist das nicht immer Geschmackssache, sondern eine Sache des Mietvertrags.
Ostern, Vatertag oder einfach nur das passende Wetter – Gründe, den Grill anzuwerfen gab es in den letzten Wochen bereits einige. Bratwürste brutzeln über heißen Kohlen, Nackensteaks liegen auf dem Gas- und Putenbrust auf dem Elektrogrill. Bei der Frage nach der perfekten Zubereitung scheiden sich die Geister. Kein Problem, solange man auf dem eigenen Grundstück selbst bestimmen darf, welcher Grill zum Einsatz kommt. Was macht man aber als Grillfreund mit einer Mietwohnung?