Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, vom derzeit praktizierten Verfahren zur Ermittlung des Existenzminimums abzurücken. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/6552) auf eine Kleine Anfrage (18/6401) der Fraktion Die Linke. Das Statistikmodell habe sich bewährt und sei auch 2010 vom Bundesverfassungsgericht in einem Urteil bekräftigt worden, schreibt die Bundesregierung. Seit Ende der 1980er Jahre wird zur Berechnung auf das sogenannte Statistikmodell zurückgegriffen, nach dem der Regelsatz über die Verbrauchsausgaben von Haushalten der untersten Einkommensgruppe berechnet wird. Datengrundlage ist die alle fünf Jahre erhobene Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS).
Quelle: Deutscher Bundestag
Anmerkung Sozialticker … “Traue keiner Statistik, die Du nicht selber gefälscht hast” – und klar hat sich dies bewährt, denn immerhin hält man ja so Millionen Menschen in menschenverachtender Weise – als Sklave … sich dem System treu geschuldet, währenddessen man über 30 Millionen Arbeitsplätze durch Roboter und Maschinen ersetzte !!!
Aber solche Berechnungen haben System, denn wer einzeln nichts mehr hat, dem soll auch durch die Masse nicht mehr zugestanden werden.
Man stelle sich vor, die Berechnung wäre in der oberen Schicht erfolgt, also genau bei denen, die mit der Armut reich geworden sind, dann hätten wir glatt ein soziales System … so aber ist dies eine einzige unmenschliche Katastrophe, die spätere Gerichte aufzuklären haben.