In einer am 23. September 2016 gefassten Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob es einer gesetzlichen Regelung bedarf, die sicherstellt, dass Prozessbeteiligte an Gerichtsverhandlungen immer ohne Gesichtsbedeckung teilnehmen.
Klare, eindeutige Regeln
Der Bundesrat weist in seiner Begründung darauf hin, dass das Erkennen des Gesichts für rechtsstaatliche Verfahren zwingend notwendig ist. Zwar biete das Prozessrecht schon jetzt Richterinnen und Richtern ein ordnungsrechtliches Instrumentarium, eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu dieser Frage gebe es bisher aber nicht.
Vor dem Hintergrund möglicher Grundrechtseingriffe bei den Betroffenen und im Sinne klarer und einheitlicher Maßstäbe, könne „unter Umständen eine klarstellende Regelung erforderlich sein“. Diese würde für Gerichte und Verfahrensbeteiligte die notwendige Rechtssicherheit schaffen.
Weiteres Verfahren
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Dies entscheidet, ob die das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 23.09.2016