Berlin: (hib/STO) Mit einer Änderung des Waffengesetzes soll nach dem Willen des Bundesrates vermieden werden, dass Extremisten legal Waffen besitzen. Dies geht aus einem vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf (18/10262) hervor. Danach dürften die zuständigen Behörden bei den Verfassungsschutzbehörden personenbezogene Informationen über Personen abfragen, die einen Antrag auf Waffenerwerb oder -besitz gestellt haben. Extremisten, die dem Verfassungsschutz bekannt sind, könnten die Waffenbehörden die Erlaubnis dann versagen. Die Bundesrats-Vorlage präzisiert dazu die Vorschriften der sogenannten Zuverlässigkeitsprüfung und führt eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden ein.
Die Bundesregierung lehnt in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf den Bundesratsvorschlag zur Regelabfrage bei Verfassungsschutzbehörden ab. Diese sei “nicht geboten, da bereits nach der geltenden Rechtslage ausreichende Instrumente zur Verfügung stehen, den nötigen Informationsfluss in der gebotenen Weise zu verbessern, schreibt die Bundesregierung.
Quelle: Deutscher Bundestag
Anmerkung Sozialticker … ist nun noch die Frage zu klären, wer ein Extremist ist … und wo ist eigentlich die Bundeswehr und wer beliefert überhaupt weltweit diese Personengruppe? Fragen über Fragen – wo die Antwort liegt so nah. Ups, 2. Absatz – da steht es ja schon. 🙂