Der Bundesrat setzt sich für eine Stärkung des Verbraucherschutzes bei sogenannten Kaffeefahrten ein. Ziel seines am 25. September 2015 beschlossenen Gesetzentwurfs ist es, unseriöse Verkaufsveranstaltungen besser bekämpfen zu können. Er schlägt darin vor, die Anzeigepflicht der Veranstalter bei grenzüberschreitenden Kaffeefahrten auch auf die Beförderung der Teilnehmer auszudehnen. Zudem seien neue Vertriebsverbote für Finanzdienstleistungen und Medizinprodukte einzuführen und die Bußgelder für Verstöße deutlich anzuheben. Auch die Publizitätspflicht für die Veranstalter soll erweitert werden. Diese sollen in öffentlichen Ankündigungen zukünftig auch Name und gewerbliche Niederlassung angeben.
Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass unseriöse Kaffeefahrten – von denen insbesondere ältere Menschen betroffen sind – weiterhin einen verbraucherpolitischen Missstand darstellen. Die Teilnehmer würden noch immer häufig mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt. Der Umsatz der Branche betrage nach Medienrecherchen rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr.
Der Gesetzentwurf wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag vorzulegen hat. Dabei soll sie ihre Auffassung zu dem Vorschlag darlegen.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 25.09.2015