Bundesrat will grundlegende Reform des Sexualstrafrechts

18. März 2016

Der Bundesrat setzt sich für eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts ein. Mit einer am 18. März 2016 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, die Strafbarkeit bei Sexualdelikten nicht von der Anwendung von Gewalt abhängig zu machen. Vielmehr müsse das fehlende Einverständnis der Betroffenen Anknüpfungspunkt der Strafbarkeit sein. Es gelte der Grundsatz “Nein-heißt-Nein”.

Sexuelle Selbstbestimmung ausschlaggebend

Die derzeitige Rechtslage hat sich nach Ansicht der Länder in bestimmten Punkten als defizitär erwiesen. Teilweise könnten auch massive Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung durch den engen Tatbestandskatalog nicht als Sexualstraftat sanktioniert werden. Der Bundesrat begrüßt daher die von der Bundesregierung bereits erwogenen Schritte, um diese Strafbarkeitslücken zu schließen. Für einen noch effektiveren Grundrechtsschutz müsse aber die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung in den Mittelpunkt der Reform gestellt werden. Die abschließend beschriebene Erweiterung des Strafbarkeitskatalogs sei nicht ausreichend.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird. Zu dem am 16. März 2016 beschlossenen Regierungsentwurf kann der Bundesrat am 13. Mai 2016 Stellung nehmen.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 18.03.2016

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