Gaffer, die Videos oder Fotos von Unfällen, Anschlägen oder Naturkatastrophen aufnehmen oder im Netz verbreiten sollen künftig auch dann bestraft werden, wenn sie damit tödlich verunglückte Opfer bloßstellen. Dies fordert der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf, den er am 2. März 2018 beschlossen hat.
Verbreitung in sozialen Netzwerken
Immer häufiger fotografieren oder filmen Schaulustige mit ihren stets griffbereiten Smartphones die Opfer von Unglücken. Die so entstandenen Bild- und Videoaufnahmen werden oft in sozialen Netzwerken verbreitet oder an Fernsehsender sowie Zeitungen weitergegeben. Dies verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte der Opfer und ist auch für die Angehörigen unzumutbar. Der strafrechtliche Schutz gegen ein solches Verhalten ist derzeit jedoch lückenhaft, da er nur lebende Personen erfasst, begründet der Bundesrat seinen Gesetzentwurf.
Diese Lücke will er schließen, indem der Anwendungsbereich von § 201a Strafgesetzbuch auf Verstorbene erweitert wird. Unbefugte Aufnahmen von Toten und deren Verbreitung könnten dann mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Auch der Versuch soll strafbar sein – zum Beispiel, wenn Einsatzkräfte noch rechtzeitig einschreiten konnten.
Neuer Versuch
Einen gleichlautenden Vorschlag hatte der Bundesrat bereits 2016 in den Deutschen Bundestag eingebracht – zusammen mit der Forderung, Gaffen insgesamt besser zu bekämpfen (BR-Drs. 226/16 [PDF, 277KB]).
Der Bundestag griff diese Anliegen nur teilweise auf: Schaulustige, die den Einsatz von Rettungskräften behindern, können seit Sommer letzten Jahres wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft werden. Das Herstellen und Verbreiten von bloßstellenden Fotos und Videos Verstorbener ist jedoch nach wie vor straffrei. Daher möchte der Bundesrat das Thema erneut in den Bundestag bringen.
Entscheidung liegt beim Bundestag
Zunächst kann die geschäftsführende Bundesregierung zu den Entwurf Stellung nehmen. Anschließend leitet sie ihn an den Bundestag weiter. Wann und ob dieser sich mit dem Vorschlag des Bundesrates beschäftigt, entscheidet der allein Bundestag. Feste Fristvorgaben gibt es dazu nicht.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 02.03.2018
Anmerkung Sozialticker … der dem Vorschlag nur geteilt positiv gegenübersteht, jedoch “Erste Hilfe” sollte vor jeglicher Aufzeichnung sein. Dafür gäbe es z.B. Dashcams, die man aber immer noch nicht bei Unfällen zugelassen hat. So verbleibt nur eine komischer Beigeschmack, wenn gute Gaffer – böse Gaffer bestrafen wollen, oder was sind Überwachungskameras sonst anderes? Wo aber als “neutral” zu betrachtende Rettungskräfte im Einsatz behindert werden, sollte die Härte der Gesellschaft gelten.
Bewusst “Gesellschaft” und nicht des Gesetzes, denn dass ist nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde. Und warum solche Menschen solche Bilder machen … na, da forscht mal in deren Kindheit nach, denn da scheint – wie der Sozialticker schon zu oft angemerkt hatte – etwas nicht so richtig gelaufen zu sein !!!
Bei den Totenbildern sollte man aber auch etwas differenzieren, z.B. die vielen Kältetote dieser angeblich sozialen Parteien, oder die unzähligen Hartz IV Opfer, sollten schon öffentlich als Plakatmahnung einer nazistischen Gesetzgebung gezeigt werden, schon alleine, um der nachfolgenden Generation evtl. die Augen zu öffnen. Statt Aktienkurse vor 20 Uhr, mal die “neusten Toten” des laufenden Tages zeigen und wo/wie diese Regierung es hätte verhindern können, wenn sie ihre Überwachungscams mal nicht nur zum Spammen, sondern auch mal zur Hilfe/Abänderung des Zustandes eingesetzt hätten.
Solche “Mehrklassentotenheuchelei” will man aber nicht im Bild öffentlich vorgehalten bekommen. Unfall, Anschlag oder gar Naturkatastrophenopfer sehen nun mal auf dem 16-32 Megapixelhandy besser aus, als in einem der reichsten Länder vereckender Obdachloser oder sich erhängender Hartz IV Sklave nach dessen letzten Sanktion. Zwischen Actionfilm und Realität ist doch der Übergang inzwischen völlig vernebelt worden. Deswegen kann man eigentlich nicht die bestrafen, die gesellschaftlich zu dem gemacht worden sind, wie es diese Regierung ins Gesetz gemeißelt hat und nun versucht, diese “Fehlprägungen” zu kategorisieren. Eine Schande ist es in jedem Fall und aus jeder Sicht.