Unter der Bedingung einiger Änderungen hat der Bundesrat am 16. Dezember 2016 einer Verordnung zugestimmt, mit der die Bundesregierung die 3. EU-Führerscheinrichtlinie umsetzt.
Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen geplant
Die Verordnung enthält eine Vielzahl von Neuregelungen, unter anderem zum internationalen Führerschein, zur Geltungsdauer und Abgrenzung der verschiedenen Fahrerlaubnisklassen, zu den Anforderungen an die Begleitperson für Fahranfänger ab 17 Jahren sowie diverse Verfahrensvorschriften für die Führerscheinbehörden. So sollen Flüchtlinge künftig die Theorieprüfung für den Führerschein auch auf hocharabisch ablegen können.
Verwaltungsvereinfachungen sind durch die Online-Anbindung der Justiz an die Datenbanken des Kraftfahrtbundesamtes vorgesehen.
Mit der Verordnung reagiert die Bundesregierung auch auf Beanstandungen der EU-Kommission, die Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof auf vollständige Umsetzung der Richtlinie verklagt hatte.
Intensive Beratungen zwischen Bund und Ländern
Die Vorlage war am 8. Juli 2016 von der vorläufigen Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt worden, weil sich nach Abschluss der Fachausschussberatungen noch weiterer Klärungsbedarf ergeben hatte. Bund und Länder haben sich zwischenzeitlich über die noch offenen Fragen geeinigt – insbesondere auf eine Klarstellung der Berechtigung zum Führen bestimmter Fahrzeuge mit bis zu 8 Passagieren. Die Änderungsvorgaben des Bundesrates setzen diese Einigung nun um.
Verkündung und Inkrafttreten
Die Verordnung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, damit diese die Änderungen einarbeiten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt betreiben kann. Einige Teile der Verordnung sollen am 1. Januar 2017, einige am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 16.12.2016