Der Bundesrat hat der Erhöhung der Grundsicherung zugestimmt. Ab 1. Januar 2016 steigen die Leistungen für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Auch Asylbewerber bekommen höhere Leistungen.
Der Regelsatz für einen alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger erhöht sich um 1,24 Prozent von 399 Euro auf 404 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder wird um drei, die für Jugendliche um vier Euro monatlich angehoben. Die Leistungen für einen alleinstehenden Asylbewerber steigen aufgrund der Verordnung von 359 Euro auf 364 Euro.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 16.10.2015