Der Bundesrat hat am 23. September 2016 einer Regierungsverordnung zugestimmt, die zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit enthält.
Dadurch gibt es künftig Vereinfachungen bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen: Länder und Kommunen brauchen vor Schulen, Kitas oder Krankenhäusern keinen Unfallschwerpunkt mehr nachzuweisen.
Erwachsene dürfen in Zukunft mit dem Fahrrad auf Gehwegen fahren, um ihre Kinder zu begleiten. Außerdem enthält die Verordnung Regeln für E-Bikes.
Mehr Schutz für Kinder im Straßenverkehr
Der Bundesrat hat seine Zustimmung zur Verordnung an die Bedingung geknüpft, dass auch kleine Kinder künftig den Radweg benutzen dürfen, wenn dieser baulich von der Fahrbahn getrennt ist. So können auch Gruppen mit unterschiedlich alten Kindern und Erwachsenen einen sicheren Radweg gemeinsam nutzen und müssen sich nicht aufteilen. Die Gefahr von Zusammenstößen mit Fußgängern soll dadurch minimiert werden.
Weiteres Verfahren
Sofern die Bundesregierung die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen umsetzt, kann sie die Verordnung verkünden.
Zulassung von Elektroscootern im Straßenverkehr
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat rechtssichere Regelungen für kleine Elektromobile wie Elektroboards, Elektroroller oder –scooter. Diese erreichen häufig hohe Geschwindigkeiten und werden von Erwachsenen wie Kindern genutzt, obwohl sie nach derzeitiger Rechtslage gar nicht zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Im Interesse der Rechtssicherheit und zur Förderung der Elektromobilität soll die Bundesregierung schnellstmöglich die verhaltens- und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb solcher Kleinstmobile schaffen, heißt es in der Entschließung.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 23.09.2016