Bundesrat hat erhebliche Bedenken gegen die Fahrkontrollen zu Dieselfahrverboten

24. Dezember 2018

Der Bundesrat hat erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken gegen die geplanten Verkehrskontrollen der Diesel-Fahrverbote und lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung deshalb ab. Automatische Kennzeichenerfassung geht zu weit. Die Aufstellung und Nutzung von automatisierten Kennzeichenlesegeräten sei ohne jegliche räumliche Begrenzung geplant und deshalb zu weitreichend, heißt es in seiner Stellungnahme vom 14. Dezember 2018.

Anlasslose Datenerhebung aller Fahrer unverhältnismäßig
Unverhältnismäßig sei auch, dass die Regelung sämtliche Fahrer und Fahrzeuge unabhängig davon erfasst, ob sie sich rechtmäßig oder rechtswidrig in bestimmten Verkehrszonen bewegen. Darüber hinaus sei nicht sichergestellt, dass die Daten unverzüglich ausgewertet und in unbedenklichen Fällen umgehend und umfassend gelöscht werden, kritisieren die Länder.

Löschungsfrist zu lang
Auch die vorgesehene Löschungsfrist von sechs Monaten halten sie für bedenklich. Die bei Verkehrsordnungswidrigkeiten geltende Verjährungsfrist von drei Monaten würde damit erheblich überschritten.

Automatisiertes Erfassen zulässig
Nach dem Gesetzentwurf sollen Behörden relevante Daten wie Fahrzeugkennzeichen, Schadstoffklasse oder Bilder der Fahrer automatisiert erheben, speichern und verwenden können. Um festzustellen, ob für ein Fahrzeug ein Fahrverbot gilt, dürften sie künftig auf das Zentrale Fahrzeugregister zurückgreifen, in dem Halter- und Fahrzeugdaten gespeichert sind.

Für eine saubere Luft
Zum Hintergrund: Angesichts der Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in zahlreichen Städten hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass Verkehrsbeschränkungen und Fahrverbote zulässig sind und geboten sein können. Die beabsichtigten Maßnahmen sollen es der Polizei und den Ordnungsbehörden ermöglichen, die Einhaltung der Verbote individuell zu überprüfen. Die neuen Regelungen sind Teil des Maßnahmenpaketes Saubere Luft.

Wie es weitergeht
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 14.12.2018

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