Bundesrat gibt grünes Licht für freie Router-Wahl

27. November 2015

Verbraucher können künftig frei wählen, welches Modem und welchen Router sie für ihren Breitbandanschluss verwenden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 27. November 2015 gebilligt. Bislang lassen einige Netzbetreiber ausschließlich eigene Router zu – dies schränkt die Produktauswahl für den Endkunden ein.

Anpassung an europäische Vorgaben

Das Gesetz trägt zur vollständigen Liberalisierung des Endgerätemarktes bei – dadurch wird der Wettbewerb auf dem Endgerätemarkt gestärkt. Die Liberalisierung geht auf eine europäische Richtlinie zurück.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und tritt sieben Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 27.11.2015

Anmerkung Sozialticker … na bloß gut, dass es kein Rettungsschirm für Banken war, denn der wäre sofort in Kraft getreten, aber so haben die Routerzwänge noch weiterhin ihre Gültigkeit und was zählt in diesem Land schon der Verbraucher. Nicht umsonst heißt es ja “Verbraucher” in deren Augen.

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