Die Länder setzen sich mit einem Verordnungsentwurf dafür ein, dass Autohändler ihre noch nicht zugelassenen Fahrzeuge mit roten Kennzeichen zum Tanken, zur Waschanlage oder zur Reparatur fahren dürfen, auch wenn sie dafür das Betriebsgelände verlassen müssen. In der Vergangenheit hatten bundesweit mehrere Gerichte solche Fahrten als rechtswidrig eingestuft. Die Händler waren teils gezwungen, die Autos auf Anhängertransporter zu verladen.
Der Bundesrat möchte nun in die Zulassungsverordnung einen neuen Fahrtzweck, die sogenannte Betriebsfähigkeitsfahrt, aufnehmen. Er erhofft sich dadurch Erleichterungen bei den betrieblichen Abläufen, Entlastung der Branche von bürokratischem und finanziellem Aufwand und größere Flexibilität bei der Auslieferung von Kundenbestellungen.
Der Verordnungsentwurf wird nun der Bundesregierung zur Beratung zugeleitet.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 06.11.2015