Der Bundesrat unternimmt einen erneuten Versuch, die Rehabilitierung von ehemaligen DDR Heimkindern zu erleichtern. In seiner Plenarsitzung vom 3. November 2017 beschloss er einen entsprechenden Gesetzentwurf, der nunmehr beim Bundestag eingebracht wird. Danach könnten Kinder, die ausschließlich wegen der politischen Verfolgung oder Inhaftierung ihrer Eltern in einem Heim untergebracht waren, ohne weitere Nachweise rehabilitiert werden.
Keine weiteren Nachweise erforderlich
Bislang müssen ehemalige DDR-Heimkinder belegen, dass mit der Unterbringung zusätzlich auch eine politische Verfolgung der Kinder intendiert war. Diesen Nachweis können sie jedoch regelmäßig nicht bringen, da die Jugendhilfeakten oftmals vernichtet wurden oder unvollständig sind, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Es widerspreche dem Zweck der Strafrechtlichen Rehabilitierung, lediglich den Eltern und nicht auch den Kindern eine Entschädigung zu ermöglichen. Denn von der politischen Verfolgung der Eltern sei notwendigerweise immer die gesamte Familie betroffen gewesen, die durch die Inhaftierung der Eltern und die Heimunterbringung der Kinder auseinandergerissen wurde.
Längere Frist für mögliche Rehabilitierung
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung noch bis Ende 2029 gestellt werden können. Nach der geltenden Rechtslage sind solche Anträge nur noch bis Ende 2019 möglich.
Vorhaben vom Bundestag nicht berücksichtigt
Die Vorlage entspricht inhaltlich weitgehend einem Gesetzesantrag, den der Bundesrat Anfang des Jahres in den 18. Bundestag eingebracht hatte 774/16 (B) [PDF, 74KB]. Dort wurde er jedoch nicht aufgegriffen, weshalb er zum Ende der Legislaturperiode der Diskontinuität unterfallen ist. Um dem Anliegen eine neue Chance zu geben, haben die Länder beschlossen, das Vorhaben noch einmal anzustoßen.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 03.11.2017