Zur besseren Verfolgung von Straftaten wird die Bundespolizei künftig mit Bodycams ausgestattet. Der Bundestag hat am 9. März 2017 ein entsprechendes Gesetz beschlossen, das der Bundesrat am 31. März 2017 abschließend berät.
Erleichterte Fahndung
Durch den Einsatz der mobilen Videotechnik soll sich auch die Anzahl von Gewaltdelikten gegen Polizeibeamte minimieren. Außerdem ermöglicht das Gesetz die Nutzung automatischer Kennzeichenlesesysteme, um insbesondere die Fahndung nach Fahrzeugen bei grenzüberschreitender Kriminalität zu erleichtern.
Ausbau der Aufzeichnung von Telefongesprächen
Darüber hinaus werden die Befugnisse zur Aufzeichnung von Telefongesprächen in Einsatzstellen ausgebaut. So kann die Bundespolizei Gespräche bei Bedarf erneut anhören. Das soll ihr die Strafverfolgung erleichtern.
Keine Änderung des Regierungsvorhabens
Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung unverändert beschlossen. Die Regelungen sollen nach Verkündung in Kraft treten.
Quelle: Bundesrat