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Es gibt einige Neuerungen und weiteren Entzug von Grundrechten durch Änderungen am Infektionsschutzgesetz, sowie neuste Informationen aus dem Baden-Württembergischen Sozialministerium.
Quelle: Klick
Quellennachweis: Klick
Aber es gibt noch weitere Meldungen:
Baden-Württembergisches Sozialministerium: „Das Impfangebot in Baden-Württemberg ist mittlerweile ausreichend verfügbar. Nichtgeimpfte Personen müssen damit rechnen, ab dem 15. September für einen quarantänebedingt erlittenen Verdienstausfall keine Entschädigung mehr zu erhalten.“
Hier noch ein Wochenendausflugsziel: KLICK
Und weiter geht es mit den Entzug von Grundrechten durch Änderungen am Infektionsschutzgesetz auf Seite 15:
Artikel 13 – Einschränkung von Grundrechten
„Durch Artikel 12 werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“
Quelle: Drucksache – Seite 15 – Deutscher Bundestag 19/32039
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