Bundesbeamte mit DDR Vordienstzeiten

18. April 2019

Berlin: (hib/STO) Um die “Kürzung des erdienten Ruhegehalts” für Bundesbeamte mit Vordienstzeiten aus der DDR geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12699). Wie die Abgeordneten darin ausführen, unterliegt “eine Vielzahl von Beamtinnen und Beamten, die aus dem Grenzschutz der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) der de Maizière-Regierung in den Bundesdienst übernommen worden sind” und Paragraf 30 des Bundesbesoldungsgesetzes (“Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten”) unterfallen, “zusätzlich einer besonderen Kappung der Höchstgrenze beim Zusammentreffen von Rente und Beamtenversorgung, obwohl keine Überalimentation dieser Beamtinnen und Beamten mit gemischter Erwerbsbiographie besteht”.

Wissen will die Fraktion unter anderem, wie die Bundesregierung es bewertet, “dass die Kappung der Höchstgrenze keine Verhinderung der Honorierung von Zeiten beim DDR-Grenzschutz bewirkt, sondern vielmehr eine versorgungsrechtliche Schlechterstellung des in der Bundesrepublik erdienten Ruhegehalts wegen dieser DDR-Grenzschutz-Zeiten darstellt”.

Quelle: Deutscher Bundestag

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