Der Breitgrinsbandanschluss in Deutschland

18. April 2019

Na, nun wird einem aber der Bär aufgebunden, so dass sich die Balken schon biegen:

Mitte 2018 hatten nach Angaben der Bundesregierung 82,9 Prozent der Haushalte in Deutschland Zugang zu einem Breitbandanschluss mit einer Mindestgeschwindigkeit von 50 Mbit/s.

Das geht aus der Antwort (19/5762) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5377) hervor, in der die Bundesregierung die Landkreise und die kreisfreien Städte mit dem Wert ihrer Breitbandanschlussdichte anführt.

Gefragt nach konkreten regulatorischen Maßnahmen der Bundesregierung, um den Breitbandausbau zu beschleunigen, heißt es in der Vorlage: Neben erheblichen zusätzlichen Fördermitteln von bis zu zwölf Milliarden Euro für die Förderung des Ausbaus der Gigabitnetze in weißen und grauen Flecken sehe der Koalitionsvertrag weitere konkrete regulatorische Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in Glasfasernetz vor. Synergien im Glasfaserausbau sollen danach mithilfe der Regelungen zu Mitverlegung von Glasfaserkabeln und Mitnutzung von Leerrohren genutzt werden.

Die 2018 auf den Weg gebrachte Novelle des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) solle mithilfe einer Unzumutbarkeitsklausel verhindern, dass ein bereits geplantes gefördertes Glasfasernetz durch Mitverlegung von Glasfaserleitungen durch einen weiteren Anbieter überbaut wird. Kooperationen der Netzbetreiber im Glasfaserausbau sollen außerdem gemäß der Vorgaben des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation im Rahmen der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) „regulatorisch begünstigt werden“.

Positiv bewertet die Regierung der Antwort zufolge die Erfahrungen mit der Vereinfachung der Förderbedingungen. Durch die Umstellung auf die fortlaufende Bescheidung sei unter anderem die Bewilligungsdauer verringert worden, so dass ein Zuwendungsbescheid in weniger als einem Monat in vorläufiger Höhe erstellt werden könne. Auch die Arbeit der Kommunen sei durch das veränderte Antragsverfahren deutlich erleichtert worden.

Quelle: Deutscher Bundestag – HIB

Anmerkung Sozialticker … 50 kbit/s – kommt dem schon näher. Wir tickern immer bzw. weiterhin noch mit Rauchzeichen.

Wie dick der Bär ist, zeigt die heutige Updatenachricht 28.11.2018:

„Aus Sicht der Unionsfraktion ist für die Schaffung eines Rechtsanspruches auf einen schnellen Breitband-Internetanschluss durch Aufnahme in die Universaldienstleistungen das Jahr 2025 – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – der richtige Zeitpunkt. Dann verfügten mehr als 80 Prozent aller Haushalte über Gigabit-Geschwindigkeiten. Heute wäre aus Sicht der Unionsfraktion nur eine Festschreibung von maximal 30 Mbit/s möglich.“ Quelle – HIB

Dazu die o.g. Meldung genommen, dass „82,9 Prozent der Haushalte in Deutschland Zugang zu einem Breitbandanschluss mit einer Mindestgeschwindigkeit von 50 Mbit/s“ haben … hmm – sie sollten sich intern besser absprechen, damit die Verdummung der Betroffenen nicht so auffällig ist. Und solche Leute regieren das Land?

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