Besteuerung von Tampons und Binden stellt eine fiskalische Diskriminierung dar

18. März 2018

Die Periode ist kein Luxus – senken Sie die Tamponsteuer! In Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Mehrwertsteuersätze: Den generellen Satz von 19% und den ermäßigten von 7%. Der ermäßigte Steuersatz gilt für Grundnahrungsmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs. Unter „täglichem Bedarf“ werden hierbei neben Brot und Wasser auch Kaviar, Schnittblumen und dekorative Bildwerke verstanden.

Damenhygieneartikel, also Tampons und Binden, fallen nach dieser Einteilung unter die Kategorie „Luxusartikel“, da sie mit 19% besteuert werden. Wie aber soll Frau ihre Periode vermeiden? Die hohe Besteuerung von Tampons und Binden stellt eine fiskalische Diskriminierung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts dar, die das Grundgesetz eigentlich nicht erlaubt.

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Vollständiger Artikel und Petition: www.change.org

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