Bericht zur Wohnraumüberwachung.
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat den Bundestag über den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung von Wohnungen unterrichtet (18/13522). Der Bericht listet, nach Bundesländern gegliedert, die Anzahl und die Dauer solcher Ermittlungsmaßnahmen auf. Gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes ist die Bundesregierung zu einer solchen jährlichen Unterrichtung verpflichtet.
Quelle: Deutscher Bundestag