Erfolgreiche Abmahnung der Verbraucherzentrale Brandenburg: Kunden können Serviceentgelt zurückfordern / mit Musterbrief.
Wer ein zusätzliches Entgelt erhebt, muss dies mit seinen Kunden explizit vereinbaren und dafür auch eine konkrete Gegenleistung anbieten. Da die Bausparkasse bei ihren Bauspardarlehen ein sogenanntes „Serviceentgelt“ jedoch pauschal erhoben hat, hat die Verbraucherzentrale Brandenburg sie abgemahnt. Die Bausparkasse hat sich daraufhin verpflichtet, ihren Kunden künftig eine Wahlmöglichkeit zu geben. Altkunden können zu Unrecht gezahlte Serviceentgelte nun zurückfordern. Dafür stellt die Verbraucherzentrale Brandenburg einen Musterbrief bereit.
„Laut Gesetz müssen Unternehmer und Verbraucher Entgelte ausdrücklich vereinbaren, die über den Zins für ein Darlehen hinausgehen“, so Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Da die Bausparkasse in Darlehensverträgen jedoch ein Serviceentgelt in Höhe von einem Prozent der Darlehenssumme automatisch berechnet hat und Kunden somit keine Möglichkeit ließ, sich selbst aktiv für oder gegen die Serviceleistung zu entscheiden, haben wir das Unternehmen erfolgreich abgemahnt“, berichtet der Verbraucherschützer. Der Brandenburger Darlehensnehmer, dessen Vertrag die Verbraucherzentrale abgemahnt hatte, kann nun fast 1.500 Euro von der Bausparkasse zurückfordern.
Auch alle weiteren Verbraucher, denen das Entgelt zwangsweise berechnet wurde, können es nun zurück verlangen. Dazu können sie den Musterbrief der Verbraucherzentrale Brandenburg nutzen. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre, frühestens ab Auszahlung des Darlehens. Betroffen sind Darlehensverträge der Bausparkasse, die seit dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden. Denn seit diesem Zeitpunkt gilt die gesetzliche Regelung, welche eine ausdrückliche Vereinbarung von zusätzlichen Entgelten zwischen den Vertragspartnern vorschreibt.
„Die Bausparkasse hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, den Verbrauchern für neue Verträge seit Juli 2017 eine Wahlmöglichkeit anzubieten“, berichtet Schaarschmidt.
Banken und Bausparkassen haben bis vor wenigen Jahren noch pauschale Kreditbearbeitungsentgelte verlangt, die 2015 vom Bundesgerichtshof für unzulässig erklärt worden sind. Die Verbraucherzentrale Brandenburg beobachtet, dass seit Abschaffung dieser Gebühr vermehrt zusätzliche Entgelte zum Zins in Verbraucherdarlehensverträgen auftauchen.
Wer Fragen zur Rückforderung des Serviceentgelts bei der Bausparkasse hat oder andere Entgelte in seinem Darlehensvertrag bei einer Bank oder Sparkasse findet, kann sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.